Dortmund (ots) - Lfd. Nr.: 1299
Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster hat der Beschwerde der Dortmunder Polizei stattgegeben. Damit bleibt die Verfügung des Polizeipräsidiums Dortmund
- eine Standkundgebung anstelle einer Demonstration abzuhalten - bestehen.
"Ich freue mich über die Entscheidung des OVG Münster. Sie zeigt, dass man unserer Gefahrenprognose und Rechtsauffassung gefolgt ist. Die Entscheidung trägt zu mehr Sicherheit für die Teilnehmer der Versammlungen, Unbeteiligten und der eingesetzten Polizeibeamten bei", so Polizeipräsident Gregor Lange.
Derzeit laufen die Einsatzplanungen weiter für einen polizeilichen Großeinsatz.
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Polizei Dortmund
Gunnar Wortmann
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