Offenburg (ots) - Rastatt - Fehler beim Ausparken
Beim Ausparken auf dem Parkplatz eines Discounters in der Straße "Im Baisert" am Donnerstagabend gegen 19.20 Uhr haben vermutlich beide beteiligten Pkw-Fahrer die nötige Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen. Dies hatte zur Folge, dass die beiden Fahrzeuge, jeweils ein Volkswagen, zusammenprallten und ein Schaden von etwa 1.500 Euro entstand.
Iffezheim - Kollision auf Kreuzung
Auf der B 500 in Richtung Frankreich fahrend bog am Donnerstag gegen 19.30 Uhr eine 48-jährige Peugeot-Fahrerin an der Kreuzung mit der L 75 nach links in Richtung Hügelsheim ab. Dabei kam es auf der Kreuzung zur Kollision mit einem Pkw-Honda einer 54-jährigen Autofahrerin, die auf der B 500 von Frankreich kommend angefahren kam. Beide Fahrerinnen wollen bei Grün der Ampelanlage in die Kreuzung eingefahren sein. Die Honda-Lenkerin wurde beim Unfall leicht verletzt und vom Rettungsdienst zur Behandlung in eine Klinik gebracht. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden von etwa 10.000 Euro, beide mussten abgeschleppt werden.
Rastatt - Positiver Alkoholtest
Ein positives Ergebnis zeigte eine Alkoholtest bei einem 31-jährigen Renault-Fahrer an, der in der Nacht zum Freitag gegen 23.40 Uhr von einer Polizeistreife in der Kehler Straße gestoppt und kontrolliert worden war. Der Wert des Tests lag noch im Bereich einer Ordnungswidrigkeitenanzeige. Die Weiterfahrt wurde untersagt und Anzeige erstattet.
Rastatt - Seitlich gestreift
Bei der Fahrt auf der Mercedesstraße zur Kreisstraße 3769 kam es in der Nacht zum Freitag gegen 22.40 Uhr in einer Rechtskurve zu einem seitlichen Streifen zwischen einem Pkw Mercedes und einem Pkw BMW, deren Fahrer dort nebeneinander unterwegs waren. Dadurch entstand an den Fahrzeugen ein Sachschaden von etwa 4000 Euro. Beide Beteiligten beschuldigten sich gegenseitig einen Fehler gemacht und so den Unfall verursacht zu haben.
Forbach - Rechts vor Links missachtet
Beim Einfahren nach links von der Lindenstraße in die Schulstraße missachtete am Donnerstagabend gegen 20.30 Uhr ein 19-jähriger Skoda-Lenker die Vorfahrtsregel "Rechts vor Links" und prallte deshalb mit einem von rechts heranfahrenden Pkw VW eines 66-jährigen Autofahrers zusammen. Bei der Kollision entstand ein Sachschaden von rund 3.000 Euro.
/ke
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