Rubow (ots) - Beim Abbrennen von Gartenabfällen am Sonntagnachmittag in Rubow entstand eine starke Rauchentwicklung, welche große Teile des Ortes einhüllte. Die Feuerwehr musste zum Löscheinsatz ausrücken, da der Verursacher nicht mehr in der Lage war, das Feuer unter Kontrolle zu bringen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Abbrennen von Gartenabfällen im rechtlichen Rahmen nur gestattet ist, wenn ein Ausbreiten des Feuers oder eine anderweitige Gefährdung sicher ausgeschlossen werden kann. Zudem wird dringend angeraten, Wasser bzw. andere Löschmittel für den Ernstfall bereitzuhalten. Sollte dennoch ein Feuer außer Kontrolle geraten, ist sofort die Feuerwehr zu informieren.
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