Chemnitz (ots) - Gleich mehrere Fahndungserfolge konnte die Bundespolizei gestern verbuchen. Zunächst wurde am 12.10.2016, um 11:30 Uhr durch die Gemeinsame Fahndungsgruppe von Landes-und Bundespolizei (GFG) ein 34 jähriger Deutscher in Chemnitz-Ebersdorf einer Kontrolle unterzogen. Dabei gab die Person an, ausweislos zu sein. Zu den angegebenen Personalien konnte in den polizeilichen Recherchesystemen und im sächsischen Melderegister keine Person gefunden werden. Bei einer anschließenden Durchsuchung des Mannes Zwecks Auffinden von Personaldokumenten wurde eine MaestroCard mit dem Namen der Person aufgefunden. Nach Auffinden der Karte räumte der 34-Jährige seine tatsächlichen Personalien ein. Nach Abfrage dieser Personalien wurde ein Vollstreckungshaftbefehl (wegen Verstoß BtMG)der Staatsanwaltschaft Chemnitz, festgestellt, 119 Tage Freiheitsstrafe oder 3332,00 Euro Geldstrafe, plus 1644,22 Euro Kosten also insgesamt 4976,22 Euro Geldstrafe standen für den Mann zu Buche. Da er die geforderte Summe nicht aufbringen konnte wurde er verhaftet. Bei der Durchsuchung seiner Bauchgürteltasche wurden zu dem ein zugriffsbereites Einhandmesser und Utensilien zum konsumieren von Betäubungsmitteln aufgefunden. Diese Gegenstände trugen Anhaftungen von Betäubungsmitteln. Der Mann wird sich nun neben seiner Haftstrafe noch mit dem Tatvorwurf des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, wegen Verstoß gegen das Waffengesetz und wegen falscher Personalienangabe (Ordnungswidrigkeit) konfrontiert sehen. Zunächst wird er aber seine Haftstrafe absitzen müssen, dazu wurde er in eine JVA eingeliefert. Ein weiterer Fahndungserfolg erzielten gestern die Bundespolizisten vom Hauptbahnhof Chemnitz dort wurde ein 26-jähriger lettischer Staatsangehöriger in den Abendstunden gegen 20:00 Uhr einer Personenkontrolle unterzogen. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung wurde festgestellt, dass die Person zur Festnahme durch die STA Chemnitz ausgeschrieben war. Es bestand ein Vollstreckungshaftbefehl vom November 2015 wegen desbesonders schweren Fall des Diebstahls. Der Lette war zu 168 Tagessätzen a 10,00 Euro verurteilt worden. Plus Gerichtskosten standen insgesamt 1914,50 Euro zu Buche. Der Mann hatte Glück, sein Bruder zahlte für ihn die Geldstrafe, so dass ihm die Haft erspart blieb.
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