POL-HF: Und plötzlich fällt Schnee! – Winterreifen erhöhen die Sicherheit – bitte kreisweit veröffentlichen

13.10.2016 – 07:30
POL-HF: Und plötzlich fällt Schnee! - Winterreifen erhöhen die Sicherheit - bitte kreisweit veröffentlichen
Verkehrszeichen

Herford, Hiddenhausen, Bünde, Löhne, Kirchlengern, Enger, Spenge, Rödinghausen, Vlotho (ots) - (hay) Die Kreispolizeibehörde Herford informiert:

Der Herbst ist da und die Temperaturen sinken deutlich. Beim Verlassen des Hauses haben wir unsere Kleidung natürlich angepasst. Was ist mit unserem Auto? Die Gummimischungen von Sommerreifen verhärten sich bereits bei Temperaturen, die noch deutlich über null Grad Celsius liegen. Die Griffigkeit auf der Straße nimmt deutlich ab.

Der Gesetzgeber hat seit dem Jahr 2010 die Winterreifenpflicht eingeführt. Die Straßenverkehrsordnung legt hierbei nicht einen bestimmten Zeitraum fest. Vielmehr handelt es sich um eine "situative Winterreifenpflicht", die bestimmte Witterungsverhältnisse festlegt, bei denen zwingend Winterbereifung erforderlich und vorgeschrieben ist. Dieses gilt bei Glatteis, Schneematsch und -glätte und bei Eis- und Reifglätte.

Was sind vorgeschriebene und somit zulässige Winterreifen? Es sind alle Reifen, die bei den genannten Straßenverhältnissen günstigere Fahr- und Bremseigenschaften aufweisen und an der Seitenfläche mit dem M+S-Symbol (Schnee + Matsch) oder einem Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke gekennzeichnet sind. Eine Alternative können sogenannte Ganzjahresreifen sein, die allerdings einen Kompromiss zwischen allen Arten von Witterungsbedingungen darstellen.

Wann sollten Winterreifen montiert werden? Die Verpflichtung ist vom Wetter und nicht von einer bestimmten Zeit abhängig. Experten raten aber zu einer frühzeitigen Montage. Hier gilt die sogenannte O-bis-O-Regel. Demnach sollen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen auf dem Auto bleiben. Wer zu lange zögert und nicht selbst Hand anlegt, muss erfahrungsgemäß Wartezeiten in der Werkstatt in Kauf nehmen.

Welche Profiltiefe ist vorgeschrieben? Die Profiltiefe von allen Reifen muss laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) "am ganzen Umfang [...] mindestens 1,6 mm aufweisen". Dieses gilt also auch für Winterreifen. Winterreifen sollten aber nicht unter 4 mm Profiltiefe haben. Unter dieser Marke verschlechtern sich die Fahreigenschaften auf Eis und Schnee deutlich. In unserer benachbarten Alpenrepublik zum Beispiel gelten M+S-Reifen mit einer Profiltiefe unter 4 mm (Diagonalreifen unter 5 mm) nach österreichischem Gesetz nicht mehr als Winterreifen.

Wie werden Verstöße geahndet? Für Sommer- wie auch für Winterreifen gilt gleichermaßen die genannte Profiltiefe. Wer diese unterschreitet, riskiert einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Als Fahrzeughalter liegt dieses noch etwas höher und beträgt 75 Euro. Wer sein Auto unter winterlichen Wetterverhältnissen ohne Winterreifen in Betrieb nimmt, muss mit einem Punkt und ebenfalls 60 Euro rechnen. Bei der Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer werden 80 Euro und im Falle einer Gefährdung 100 Euro fällig. Kommt es aufgrund der falschen Bereifung zu einem Verkehrsunfall, sind 120 Euro zu zahlen. Auch für diese Verstöße erhält der Fahrzeugführer jeweils einen Punkt. Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis im öffentlichen Verkehr führt, gefährdet aber auch durch Fahrlässigkeit seinen Versicherungsschutz bei der Kaskoversicherung.

Warten Sie mit der Umrüstung auf Winterreifen nicht bis zum ersten Schneefall. Oftmals verwandelt sich unsere Landschaft, und somit auch unsere Straßen, unvermittelt über Nacht in eine Winterlandschaft. Winterreifen erhöhen die Sicherheit für Sie und andere Verkehrsteilnehmer.

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Herford
Pressestelle Herford
(hay) Steven Haydon
Telefon: 05221 888 1250
E-Mail: pressestelle.herford@polizei.nrw.de