Hindenburgdamm (ots) - Gestern Nachmittag wurde die Bundespolizei von Bahnmitarbeitern informiert, dass eine Frau auf dem Hindenburgdamm von Sylt in Richtung Festland laufen soll.
Eine Streife der Bundespolizei konnte die Frau auch auf dem Festland am Ende des Dammes auf den Bahngleisen feststellen.
Die Beamten holten die Frau aus dem Gefahrenbereich. Kurz darauf fuhr ein Zug durch. Es konnte ermittelt werden, dass sie auf dem 11km langen Hindenburgdamm auf dem Rettungsweg und nicht auf den Gleisen gegangen war.
Die 52-jährige Frau aus Hessen wirkte orientierungslos und wurde nach Rücksprache mit dem sozialpsychologischen Dienst des Kreises zunächst in eine Fachklinik gebracht.
Zugverspätungen entstanden nicht.
Die Bundespolizei weist daraufhin, der Hindenburgdamm ist Privatbesitz der Deutschen Bahn. Das Betreten des Dammes ist nur für berechtigte Personen erlaubt. Sollten Personen dieses missachten, so kommt es meistens zu einem Polizeieinsatz und den damit verbundenen Streckensperrungen. Neben dem strafrechtlichen Aspekt werden dem Verursacher auch möglicherweise die Kosten für die Zugausfälle in Rechnung gestellt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flensburg
Valentinerallee 2a
24941 Flensburg
Pressesprecher
Hanspeter Schwartz
Telefon: 0461/3132-104 o. Mobil: 0160/8946178
Fax: 0461/ 31 32 - 107
E-Mail: bpoli.flensburg.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_kueste