POL-BI: Verkehrsunfall deckt bestehenden Strafbefehl auf

20.10.2016 – 13:57

Bielefeld (ots) - In den Morgenstunden des Donnerstags, 20.10.2016, verletzte sich eine Rollerfahrerin bei einem Verkehrsunfall an der Heeper Straße. Gegen die Frau bestand ein Strafbefehl. HC/ Bielefeld- Innenstadt-

In den Morgenstunden des Donnerstags, 20.10.2016, verletzte sich eine Rollerfahrerin bei einem Verkehrsunfall an der Heeper Straße. Gegen die Frau bestand ein Strafbefehl.

Um 08:10 Uhr befuhr eine 30-jährige Bielefelderin mit ihrem Roller der Marke Keeway die Heeper Straße in Fahrtrichtung stadtauswärts. In Höhe des Hudewegs bemerkte sie, dass eine Fußgängerin an dem dortigen Fußgängerüberweg die Straße überquerte. Die schwangere Rollerfahrerin bremste ihr Kleinkraftrad, das Hinterrad rutschte auf der Fahrbahn weg und die Bielefelderin stürzte. Dabei verletzte sie sich. Zu einem Zusammenstoß mit der Fußgängerin kam es nicht.

Ein Rettungswagen brachte die Verletzte ins Krankenhaus, wo sie verblieb.

Am Roller entstand ein Schaden in Höhe von circa 100 Euro.

Bei der Unfallaufnahme stellten die Polizisten fest, dass ein Strafbefehl gegen die Frau bestand. Sie hatte eine Geldstrafe wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nicht gezahlt. Die Bielefelderin bezahlte den fälligen Geldbetrag.

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