Rosenheim / Oberaudorf (ots) - Die Bundespolizei ermittelt gegen zwei mutmaßliche Schleuser, die am Donnerstag (20. Oktober) festgenommen werden konnten. Ein Tscheche ist in Rosenheim, ein Iraker bei Oberaudorf gestoppt worden. In beiden Fällen wollen die Männer zufällig auf die Migranten getroffen sein. An diesen Versionen haben die Rosenheimer Beamten jedoch Zweifel.
Am Grenzübergang zwischen Oberaudorf und Niederndorf (Tirol) zogen die Bundespolizisten Donnerstagnacht einen Pkw mit österreichischer Zulassung aus dem Verkehr. Fahrer war ein irakischer Staatsangehöriger. Er gab an, die vier Landsleute zufällig in Niederndorf getroffen und von dort aus etwa zehn Minuten lang in seinem Auto mitgenommen zu haben. Dann sei er von der Bundespolizei angehalten worden. Einer der Begleiter, die sich nicht ausweisen konnten, berichtete allerdings, etwa eine Stunde lang mitgefahren zu sein. Außerdem sollen die Schleuserdienste 1.500 Euro gekostet haben. Die Migranten wurden an eine Aufnahmestelle für Flüchtlinge weitergeleitet. Der Fahrzeugführer, der in Österreich einen festen Wohnsitz hat, ist auf richterliche Anordnung hin in Untersuchungshaft genommen worden. Er befindet sich inzwischen in der Justizvollzugsanstalt Traunstein.
Vier afghanische Staatsangehörige wurden zusammen mit ihrem tschechischen Fahrer im Rosenheimer Stadtgebiet einer Kontrolle unterzogen. Die Beamten der örtlichen Polizeiinspektion stellten fest, dass keiner der Afghanen Papiere für die Einreise oder den Aufenthalt in Deutschland hatte. Der Tscheche gab an, dass er mit seinem angemieteten Pkw als selbständiger Taxifahrer arbeitet. Das Aufeinandertreffen mit seinen Fahrgästen sei jedoch rein zufällig zustande gekommen. Am Freitag ordnete das Rosenheimer Amtsgericht die Untersuchungshaft des Mannes an. Die Bundespolizei lieferte den mutmaßlichen Schleuser ebenfalls in die Traunsteiner Haftanstalt ein. Seine Mitfahrer, die sich nach vorliegenden Erkenntnissen bereits in Österreich in einem Asylverfahren befinden, wurden zunächst der zuständigen Aufnahmestelle für Flüchtlinge zugeleitet. Dort wird über ihren weiteren Verbleib entschieden.
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Rainer Scharf (MSc)
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