Übler Scherz mit strafrechtlichen Konsequenzen – Kostümierter Mann erschreckt junge Frauen
ASCHAFFENBURG. Ein als Clown verkleideter Mann hat am Freitagabend zwei junge Frauen in einer Grünanlage in Aschaffenburg erschreckt. Der Clown wurde wenig später zusammen mit zwei Begleitern festgenommen. Bei der Durchsuchung wurde neben einer geringen Menge Rauschgift auch eine Gasdruckwaffe aufgefunden. Gegen zwei der Männer wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Gegen 21:30 Uhr waren zwei 16-jährige Aschaffenburgerinnen zu Fuß in der Parkanlage an der Lindenallee unterwegs als hinter einem Baum ein mit einem Clownskostüm und einer Halloweenmaske verkleideter Mann hervorsprang. Er erschreckte die beiden Frauen nicht nur durch sein Aussehen und das plötzliche Hervorspringen sondern hielt bei der Tat auch einen Gegenstand in der Hand, den die Geschädigten zunächst für einen Elektroschocker hielten. Die beiden Frauen liefen davon und verständigten die Polizei.
Der 21-jährige Maskierte aus Aschaffenburg konnte kurz darauf in einem Auto mit zwei Begleitern festgestellt werden. Bei der Durchsuchung der Personen und des Autos wurden neben mehreren Kostümen und Masken auch eine geringe Menge Marihuana und eine Gaspistole aufgefunden, die einem 20-jährigen Begleiter des Clowns zugeordnet werden konnten. Der vermeintliche Elektroschocker entpuppte sich als Handy, mit dem Geräusche und Lichteffekte abgespielt wurden.
Die Polizeiinspektion Aschaffenburg hat gegen den 21-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung eingeleitet. Sein Begleiter wird sich wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz verantworten müssen.
In diesem Zusammenhang warnt die unterfränkische Polizei dringend davor, sich dem „Horror-Clown“-Trend anzuschließen und in derartiger Verkleidung arglose Passanten zu erschrecken. Auch wenn dies als „Spaß“ gedacht sein mag, können derartige Aktionen je nach Einzelfall erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Auch die Folgen für die Erschreckten sind im Vorfeld nicht absehbar. Abhängig vom Gesundheitszustand der Opfer kann ein derartiger Schreck schwerwiegende Folgen haben.