POL-HSK: Auch Freudenschüsse sind strafbar

24.10.2016 – 15:57

Meschede (ots) - Aus Freude über eine Hochzeit gab ein 35-jähriger Mann am Samstag gegen 15.45 Uhr mehrere Schüsse mit einer Schreckschusspistole vor einem Vereinsheim auf der Straße "Am Bahnhof" ab. Die Polizei stellte die Waffe sicher. Bei der Überprüfung des Schützen stellte sich heraus, dass dieser nicht im Besitz eines erforderlichen "Kleinen Waffenscheins" ist. Auch der Besitz eines Waffenscheins würde diese Art von Schussabgaben nicht rechtfertigen. Gegen dem Mann liegt nun eine Anzeige wegen Verstößen gegen das Waffengesetz vor.

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