POL-GS: Pressemeldung des PK Oberharz vom 22.bis 26.10.201

26.10.2016 – 11:51

Goslar (ots) - Sachbeschädigungen

Sonntag, 23.10.2016, 08.00 h bis 22.00 h, Clausthal-Zellerfeld, Windmühlenstraße /Krankenhaus, Verbindungsweg Rtg. Am Ehrenhain, Bislang u. T. zerkratzte den Lack an der gesamten Beifahrerseite eines geparkten Pkw Suzuki. Schadenshöhe ca. 2000.--Euro. Strafanzeige wurde erstattet. Zeugen werden gebeten sich bei der Polizei zu melden.

Samstag, 22.10.2016, 21.00 h - Dienstag, 25.10.2016, 12.30 h, Clausthal-Zellerfeld, Am Ehrenhain, Bislang u. T. zerkratzte während der Tatzeit den Lack an der Fahrertür eines geparkten Pkw VW Passat. Schadenshöhe ca. 300 Euro. Strafanzeige wurde erstattet. Wer Täterhinweise geben kann, setzt sich bitte mit der Polizei in Verbindung.

Diebstahl

Mittwoch, 26.10.2016, 08.15 h - 10.15 h, Clausthal-Zellerfeld, Leibnizstraße /Höhe Mensa, Bislang u. T. entwenden von geparkten Pkw die Radkappen. Anzeige wurde erstattet. Wer Angaben zum Täter machen kann , melde sich bitte bei der Polizei .

Verkehrsunfälle

Dienstag, 25.10.2016, 15.00 h, Clausthal-Zellerfeld, Kronenplatz, Ältere Frau fährt mit ihrem Pkw rückwärts aus einer Parkbucht am Kronenplatz. Dabei stößt sie gegen einen dahinter geparkten Pkw. Schadenshöhe ca. 1500 Euro. Obwohl die Fahrerin von einer Zeugin auf den Unfall hingewiesen wird, setzt sie ihre Fahrt fort. Zeugen des Unfalls werden gebeten sich mit der Polizei in Clausthal in Verbindung zu setzen.

Montag, 24.10.2016,12.25 h, Clausthal-Zellerfeld, Goslarsche Str. /Aral-Tankstelle, Männliche Person will mit einem Pkw vom Gelände der Aral-Tankstelle fahren. Da auf der Goslarschen Straße Fahrzeuge fuhren, setzte die Person mit ihrem Fzg. zurück, stieß hier aber gegen den dahinter stehenden Pkw. An diesem Pkw entstand ein Schaden von ca. 1000 Euro. Bei der anschließenden Sachverhaltsklärung zwischen den Beteiligten wollte der Verursacher den Schaden dringend ohne Polizei klären. Als die Geschädigte sich darauf nicht einließ, entfernte sich der Verursacher samt Pkw, ohne die Feststellung seiner Personalien, seines Fahrzeugs noch die Art seiner Beteiligung zu ermöglichen. Ermittlungen durch die eingesetzten Beamten ergaben, dass sich der Verursacher aus gutem Grund vom Ort entfernte. Der Beschuldigte ist nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Außerdem wird gegen ihn wegen Unfallflucht ermittelt.

Friedrich, POK

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