POL-VER: ++ Großkontrolle an der Uphuser Heerstraße – Polizei überprüfte 120 Fahrzeuge an der Landesgrenze zu Bremen ++

26.10.2016 – 15:45

Landkreis Verden (ots) -

Großkontrolle an der Uphuser Heerstraße - Polizei überprüfte 120  Fahrzeuge an der Landesgrenze zu Bremen Achim. Am Dienstagabend kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion  Verden/Osterholz gemeinsam mit der Bereitschaftspolizei Hannover und  dem Bremer Zoll den Fahrzeugverkehr auf der Uphuser Heerstraße.  Zwischen 17 Uhr und 22 Uhr stoppten sie insgesamt 120 zumeist Autos  und Kleintransporter. Im Visier hatten die Beamten neben  alkoholisierten und berauschten Fahrern zudem mögliche reisende  Straftäter, die, wie die Erfahrung gezeigt hat, häufig zwischen dem  Land Bremen und dem Umland pendeln. Daher führte die Bremer Polizei  auf der anderen Seite der Landesgrenze am Dienstagabend ebenfalls  eine entsprechende Kontrolle durch.  Nach der Kontrolle zog die niedersächsische Polizei Bilanz.  Straftäter wie pendelnde Einbrecher wurden nicht ertappt. Wieder aber einmal stellten die Kontrolleure einen Autofahrer fest, der berauscht unterwegs war. Ein Drogentest verlief bei dem 23-Jährigen positiv,  daher musste er seine Fahrt an Ort und Stelle beenden. Ein  Rauschgiftspürhund der Polizei, der bei der Kontrolle ebenfalls zum  Einsatz kam, fand im Pkw des jungen Mannes keine Drogen. Trotzdem  erwarten den Autofahrer ein Bußgeld und ein Fahrverbot. Ein  60-jähriger Autofahrer konnte den Kontrolleuren keinen Führerschein  aushändigen, da er überhaupt nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Gegen ihn leiteten die Polizisten ein Strafverfahren ein, auch seine  Fahrt war beendet. Gegen einen weiteren Fahrzeugführer leitete der  Zoll aus Bremen zudem noch Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung  ein. Gegen einen anderen Mann, der in die Kontrolle überprüft wurde,  leiteten die Beamten ein Verfahren wegen des Verdachts der  Schwarzarbeit ein. Daneben wurden diverse kleinere  Verkehrsordnungswidrigkeiten registriert, die bei Einsicht bei den  Betroffenen nicht selten mündlich, das heißt ohne Verwarngeld,  geahndet wurden. 

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