Lüneburg (ots) - Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen
Die Geistermasken liegen bereit, die Kürbisse sind schon ausgehöhlt: Halloween steht vor der Tür. Am Montag, den 31.10.2016, werden wieder viele Kinder in der Region gruselig maskiert durch die Straßen ziehen und die Bewohner mit dem Ausspruch "Süßes oder Saures" vor die Wahl eines Streiches oder einer süßen Spende stellen.
Halloween, von All Hallows' Eve (Allerheiligenabend), ist ein Fest am Vorabend von Allerheiligen in der Nacht vom 31. Oktober zum 1. November, das ursprünglich vor allem in Irland gefeiert wurde. Der Brauch wurde von irischen Einwanderern ab 1830 in die USA gebracht. Im Laufe der Zeit entwickelte sich Halloween neben Weihnachten und dem Thanksgiving-Fest zu einer der wichtigsten Feiern in den USA. In den 1990er Jahren wurden Halloween-Bräuche teilweise auch in Europa übernommen. Die Herkunft und die ursprüngliche Bedeutung sind unklar (entnommen aus Wikipedia).
Auch in diesem Jahr appelliert die Polizei an die Kinder, die Scherze nicht zu übertreiben, denn: "Nicht alles, was Geistern Spaß macht, ist auch erlaubt!". So haben viele dieser Streiche in Einzelfällen ein juristisches Nachspiel.
Das Bewerfen von Hauswänden mit Eiern (=Sachbeschädigung!), Herausreißen von Pflanzen (=Sachbeschädigung!), Herausheben von Gullydeckeln (=Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr!) oder auch Beschmieren von Autos (=Sachbeschädigung!) gehören zwischenzeitlich leider zum Repertoire mancher "Gespenster".
Die Polizei wird in der Halloween-Nacht deshalb vermehrt unterwegs sein und dem Treiben ggf. Einhalt gebieten. Hexen und Monster unter 14 Jahren können zwar nicht strafrechtlich belangt werden. Jedoch können zivilrechtliche Forderungen auch gegenüber Kindern bzw. ihren gesetzlichen Vertretern geltend gemacht werden. Daher appelliert die Polizei vor allem an die Eltern, ihre Kinder über die Gefahren und Konsequenzen von üblen Scherzen und Streichen aufzuklären.
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Seit etwa einer Woche war es auch in der Region Lüneburg zu mehreren Sichtungen von Personen gekommen, die gruselige Clown-Masken trugen und in drei Fällen war es durch entsprechende Täter auch zu Bedrohungshandlungen gekommen; dazu wurde von hier berichtet.
Die Vorfällen werden von der Polizei sehr ernst genommen, jedoch wird vor "künstlicher Panikmache" durch Gerüchte, insbesondere in sozialen Netzwerken, gewarnt. Nicht alle Vorfälle sind wahr, nur ein Teil wurde bei Polizei angezeigt.
Auch für Halloween gilt, wer in eine als bedrohlich empfundene Situation kommt, z.B. von einem als Clown verkleideten Täter verfolgt wird, sofort über Notruf 110 die Polizei rufen.
Wer selbst nicht in Gefahr ist, jedoch beobachtet, dass andere bedroht oder gar verletzt werden, sofort die Polizei informieren.
Von einer unmittelbaren Konfrontation, insbesondere mit einem bewaffneten Täter, wird abgeraten.
Notwehr ist vollkommen in Ordnung, Selbstjustiz jedoch nicht!
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