POL-MFR: (1931) Bewaffneter Spielhallenräuber festgenommen

27.10.2016 – 11:26

Nürnberg (ots) - Innerhalb kürzester Zeit überfiel ein 26-jähriger Mann in Nürnberg-Gostenhof gestern Abend (26.10.2016) zwei Spielhallen. Dabei machte er auch von einer mitgeführten Schusswaffe Gebrauch.

Kurz nach 22:00 Uhr betrat der zu dieser Zeit noch unbekannte Täter eine Spielhalle in der Adam-Klein-Straße. Am Tresen forderte er die Aufsicht unter Vorhalt einer Schusswaffe zur Herausgabe von Bargeld auf. Als die Frau dieser Forderung nicht nachkam, machte er von der Schusswaffe Gebrauch und feuerte in Richtung Raumdecke. Anschließend flüchtete der maskierte Mann ohne Beute. Die Angestellte blieb unverletzt. Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen blieben zunächst ohne Erfolg.

Gegen 23:15 Uhr kam es zum zweiten Überfall - nun auf eine Spielhalle in der Fürther Straße. Ebenfalls unter Vorhalt einer Schusswaffe verlangte der Unbekannte die Herausgabe der Einnahmen. Als er mehrere Hundert Euro erbeutet hatte, rannte er davon.

Im Zuge der noch laufenden Fahndung wegen des ersten Überfalls entdeckte eine Zivilstreife der Nürnberger Polizei den mutmaßlichen Täter in der Fürther Straße auf Höhe des Justizpalastes. Als der Flüchtende die Beamten bemerkte, zog er seine Waffe. Daraufhin gaben die Polizisten einen Warnschuss in die Luft ab. Der Täter warf die Waffe weg und flüchtete weiter. Nach kurzer Strecke konnte er eingeholt und festgenommen werden.

Die Tatwaffe fand sich auf dem Fluchtweg. Es handelt sich um eine Druckluftpistole, die einer echten Waffe täuschend ähnlich sieht. Im Zuge der weiteren Sachbearbeitung durchsuchten Beamte auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth die Wohnung des Beschuldigten. Dort fand sich Beweismaterial in Bezug auf den Überfall in der Adam-Klein-Straße.

Zu den Tatvorwürfen machte der Beschuldigte bislang noch keine Angaben. Ob ein Zusammenhang mit den zurückliegenden Fällen in Nürnberg (Meldungen 1911 und 1913 vom 25.10.2016) besteht, ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird der Beschuldigte zur Prüfung der Haftfrage einem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg überstellt. Ermittlungsverfahren u.a. wegen des Verdachts der schweren räuberischen Erpressung wurden eingeleitet.

Beim Schusswaffengebrauch der Polizeibeamten wurde niemand verletzt. Auch entstand kein Sachschaden.

Bert Rauenbusch/n

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