POL-OB: Erneut Handyräuber gestellt – Lassen Sie Ihre Kinder nicht zu Verbrechern werden

27.10.2016 – 12:47
POL-OB: Erneut Handyräuber gestellt - Lassen Sie Ihre Kinder nicht zu Verbrechern werden
Abziehen ist kein Kavaliersdelikt

Oberhausen (ots) - Lass uns den mal abziehen. So oder so ähnlich beginnt die Vorbereitungshandlung auf ein VERBRECHEN ! Mord oder Totschlag sind Verbrechenstatbestände.

"Abziehen" hört sich doch so harmlos an. Ist es aber nicht !!! Mal eben einem Jungen unter Androhung von Schlägen sein Handy wegnehmen oder in einer Gruppe einem anderen Jungen Angst einflößen und sein Kleingeld verlangen.

Das alles erfüllt den Tatbestand eines Verbrechens !

Laut Gesetz sind die Täter eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr zu bestrafen. Wird auch noch eine Waffe (Schlagstock, Messer) oder ein anderer gefährlicher Gegenstand (Schraubendreher) mitgeführt, erhöht sich die Gefängnisstrafe auf mindestens drei Jahre. Dabei reicht es aus, dass sich die Waffe oder das gefährliche Werkzeug nur dabei zu haben. Zum Beispiel in der Jackentasche. Einer tatsächlichen Verwendung bedarf es nicht. Verwendet der Täter eine Waffe oder ein Werkzeug bei seiner Tat, erhöht sich der Strafrahmen nach § 250 Abs 2 StGB noch einmal auf mindestens 5 Jahre Freiheitsentzug.

Dabei reicht es in der Regel schon aus, die Waffe drohend in Richtung des Opfers zu halten. Ein Schlag oder andere körperliche Gewaltanwendung ist für die Strafverschärfung noch nicht einmal erforderlich.

In Oberhausen werden immer wieder Jugendliche oder sogar Kinder "abgezogen". Die Aufklärungsquote ist glücklicherweise hoch, so dass mehr als jeder zweite Täter ermittelt wird. Besonders hilfreich sind dabei die sozialen Netzwerke und eine schnelle Benachrichtigung der Polizei über den Notruf 110.

Gestern (26.10.) spielte "Kommissar Zufall" bei einem Handyraub am Bahnhof Sterkrade eine entscheidende Rolle.

Gegen Mittag hatten zwei Jugendliche einem 15jährigen Oberhausener sein Smartphone geraubt. Den sofort hinzugerufenen Polizisten konnte der Ausgeraubte eine recht gute Personenbeschreibung der Räuber geben. Eine Nahbereichsfahndung blieb aber zunächst erfolglos. Gegen 19:00 Uhr war der junge Oberhausener auf der Knappenstraße unterwegs, als er einen der Räuber ihm eine Personengruppe erkannte. Die sofort alarmierten Polizisten kontrollierten die Jugendlichen und konzentrierten sich aufgrund der Personenbeschreibung auf zwei Verdächtige, von denen der Überfallene einen 14jährigen Deutschen eindeutig wiedererkannt hatte.

In der Jackentasche seines Komplizen fanden die Polizisten das geraubte Handy. Im Mobiltelefon war bereits eine andere SIM-Karte. Beide werden diese Umstände jetzt wohl vor einem Jugendrichter noch einmal ganz genau und schlüssig erklären müssen.

Der junge Oberhausener bekam sein Smartphone jedenfalls schon einmal zurück, allerdings ohne SIM-Karte. Die untersuchen jetzt unsere Polizeiforensiker.

   -	bieten Sie Tätern keine Angriffsfläche -	stellen Sie teure  Handys nicht unnötig zur Schau -	notieren Sie sich die IMEI Nummer  Ihres Handys 

Die 15-stellige Individualnummer (IMEI) steht in der Regel auf der Verpackung, im Akkufach oder erscheint nach Eingabe der Tastenkombination #06# im Display. Die IMEI Nummer ist für die Ausschreibung eines gestohlenen Handys im Fahndungssystem der Polizei notwendig.

Reden Sie mit Ihren Kindern. Lassen Sie nicht zu, dass sie zu Verbrechern werden. Sie können unsere Spezialisten vom Kommissariat Kriminalprävention und Opferschutz auch telefonisch unter 0208 8264511 um Rat fragen.

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