Hamm-Stadtgebiet (ots) - Die Hammer Polizei hat bereits vor einigen Tagen Verhaltenshinweise im Zusammenhang mit körperlichen Angriffen durch in Clownmaskierung agierende Täter in den sozialen Netzwerken veröffentlich.
Die Ordnungshüter möchten, dass das anstehende "Halloween-Fest" ebenso ruhig und friedlich wie in den Vorjahren verläuft.
Deshalb veröffentlicht die Polizei Hamm noch einige, ergänzende Empfehlungen. (cg)
Auch in NRW häufen sich die Meldungen über als Clown kostümierte Menschen, die es sich offenbar zum Ziel gesetzt haben, unbeteiligte Passanten zu erschrecken, hierbei wurden in Einzelfällen Waffen oder waffenähnliche Gegenstände mitgeführt. Teilweise ist es zu körperlichen Übergriffen gekommen.
Es ist eine Tradition, dass sich Menschen im Zusammenhang mit Halloween mit fantasievollen Kostümen verkleiden und harmlose Kinderstreiche begehen. Das reine Tragen einer Clownmaske ist nicht strafbar. Kommt hierzu jedoch noch ein Verhalten, das gezielt auf das Erschrecken, Verletzen oder Bedrohen von Personen abzielt, so kann dies eine oder mehrere Straftaten darstellen.
Auch das bloße Erschrecken kann schon strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn sich der so Erschreckte als Folge, z. B. bei der Flucht, verletzt oder sonst in seiner Gesundheit beeinträchtigt wird. Dies wird durch die Polizei konsequent verfolgt!
Bedenken Sie, was Sie mit einer lediglich als witzig empfundenen Verkleidung bei anderen Menschen auslösen können. Verzichtet Sie daher lieber auf Kostüme, die von anderen Menschen mit einer Gefahr in Verbindung gebracht werden könnten.
Das Mitführen von vermeintlichen Sprengstoffwesten oder -attrappen, täuschend echt aussehende Spielzeugwaffen oder auch Gegenstände, die als Waffe gedeutet oder tatsächlich als solche benutzt werden können (Messer, Kettensägen, Baseballschläger usw.), kann zu Konsequenzen führen.
Sie müssen damit rechnen, durch die Polizei kontrolliert zu werden bzw. bei öffentlichen Veranstaltungen den Zutritt verwehrt zu bekommen.
Quelle der Empfehlungen: LKA NRW
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