Ulm (ots) - Einer der Vorfälle war am Ortseingang von Hailtingen. Ein aus Richtung Burgau kommendes landwirtschaftliches Fahrzeug hatte einen Gartenzaun und einen Stromverteilerkasten gestreift und beschädigt. Der Verursacher ist nicht bekannt.
Am Donnerstagnachmittag geriet ein Autofahrer zwischen Aalen und Uttenweiler auf die Gegenfahrbahn. Ein entgegenkommender Autofahrer musste ausweichen und kam von der Straße ab. Einige hundert Euro Sachschaden waren die Folge. Der Unfallverursacher hielt nicht an. Der 74-Jährige wird jetzt wegen Verkehrsunfallflucht angezeigt.
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt
Wer nach einem Verkehrsunfall einfach weiterfährt, begeht eine Straftat, auch wenn der Schaden auf den ersten Blick gering erscheint. Geldstrafen, Punkte, Fahrerlaubnisentzug und in besonders schweren Fällen können sogar Haftstrafen die Folgen von Unfallflucht sein. Erschwerend kommen versicherungsrechtliche Konsequenzen hinzu.
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