Goslar (ots) - Betrug mittels Internetauktionshaus und Ausspähen von Daten 1.) Ein unbekannter Täter erlangt auf unbekannte Art und Weise die Zugangsdaten zu dem eBay-Account des Geschädigten. Anschließend veräußert der Täter ein hochwertiges Unterhaltungselektronikgerät über diesen Account. Nun soll der Geschädigte die Verkaufsprovision an das Auktionshaus in Höhe von 74,97 Euro entrichten.
2.) In einem anderen Fall wird der Polizei angezeigt, dass ein Täter auf unbekannte Art und Weise die Zugangsdaten zu einem Account der Internetplattform "Amazon" erlangt hat, hierüber Einkäufe im Gesamtwert von 28,97 Euro tätigte und dieser Betrag vom Konto der Geschädigten mittels Lastschriftmandat eingezogen wurde.
In beiden Fällen hat die Polizei die Ermittlungen zu dem Täter aufgenommen.
Hier ergeht erneut der Hinweis der Polizei: Achten Sie auf Ihre Daten, ändern Sie in regelmäßigen Abständen Ihre Passwörter, insbesondere im Zusammenhang mit Internetgeschäften.
Sachbeschädigung an PKW 1.) Ein unbekannter Täter beschädigt in dem Zeitraum von 13:40 Uhr - 14:00 Uhr, am 28.10.2016, ein auf dem Parkplatz des Möbelgeschäfts "Jumbo" in der Straße Hackelkamp im Gewerbegebiet Bad Harzburg-Nord Ortsteil Harlingerode abgestellten PKW des Geschädigten. Der Täter hat die Fahrertür des angegriffenen Audi A4 mit GS-Kennzeichen mit einem spitzen Gegenstand zerkratzt. Der entstandene Sachschaden wird zunächst auf 500,- Euro geschätzt. Die Polizei bittet Personen, welche im angegebenen Tatzeitraum Beobachtungen gemacht haben und Hinweise zu der Tat oder einem Täter geben können, sich mit der Polizei Bad Harzburg in Verbindung zu setzen.
Verkehrsunfall mit Personenschaden 1.) Am 28.10.2016, um 18:40 Uhr, ereignet sich auf der Herzog-Julius-Straße in Bad Harzburg ein Verkehrsunfall zwischen zwei aus Bad Harzburg stammenden PKW. Der unfallverursachende PKW befährt die Herzog-Julius-Straße in Richtung Bad Harzburg - Bündheim. In Höhe der dortigen HEM-Tankstelle will er nach links auf das Gelände der Tankstelle fahren, hierbei übersieht er allerdings einen entgegenkommenden PKW. Es kommt zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Durch den Aufprall verletzt sich der Fahrzeugführer des entgegenkommenden PKW leicht im Bereich des Kopfes. Weiterhin entsteht an den beteiligten PKW ein Gesamtschaden in Höhe von 11.000 Euro.
i. A. Carl, PK
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