Stadthagen (ots) - Am Abend des 28.10.2016 gegen 23.00 Uhr wurde ein Rollerfahrer von der Stadthäger Polizei kontrolliert, welcher mit seinem Fahrzeug die Jahnstraße in Stadthagen befahren hatte. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein führerscheinpflichtiges Kleinkraftrad handelt. Der 30 jährigge Stadthäger konnte jedoch lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorlegen, welche zum Führen eines Kleinkraftrades ist ausrechend ist. Für den Stadthäger war die Fahrt somit am Kontrollort beendet. Für den Mann ist die Situation nicht neu, da er bereits mehrfach wegen des gleichen Deliktes in Erscheinung getreten ist. Auch diesmal wird gegen ihn ein Strafverahren eingeleitet.
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