Friedberg (ots) - Die sozialen Medien haben längst Einzug in das Leben der meisten Menschen gefunden und mit ihnen auch die Möglichkeit sich vermeintlich anonym austauschen und äußern zu können. Neben dem Ausdruck von Freude, Anerkennung oder weiterer positiv belegter Emojis und netter Worte, bringen Nutzer durch einen Kommentar, einen Post oder in einem Chat jedoch auch ihren Unmut zum Ausdruck. Dabei scheinen Grenzen zum strafbaren Inhalt leichter zu überschreiten, als bei der persönlichen Ansprache eines realen Gegenübers. Doch im Internet und den sozialen Medien gilt wie im echten Leben: Erlaubt ist noch lange nicht alles was gefällt.
Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen. Sie endet beispielsweise dann, wenn andere beleidigt, bedroht, verunglimpft werden oder wenn zu Gewalt und Anschlägen aufgerufen wird.
Lernen musste das auch ein 25-jähriger Butzbacher. Unter einem seinen realen Namen nicht Preis gebenden Nutzernamen tauschte er sich in einem Facebook-Chat mit mehr als 50.000 anderen Nutzern des Mediums aus. Mindestens einem aus der großen Masse fiel auf, dass von diesem einen Nutzer immer wieder Bilder jungen Frauen und Mädchen mit negativen und beleidigenden Äußerungen veröffentlicht wurden. Als er daraufhin von den anderen Gruppennutzern angegriffen und auch teilweise beleidigt wird, postet der Butzbacher in der vergangener Woche unter anderem dies: "Ich werde AMOK LAUFEN! Und gebe EUCH dafür die Schuld!"
Der Eine aus der Gruppe, der schon seit Tagen kritisch die Äußerungen des Nutzers beäugte, wohnt im Zuständigkeitsbereich der Polizei Recklinghausen. Er verständigt sofort die Polizei. Über die IP-Adresse kann schließlich der 25-jährige Butzbacher als mutmaßlicher Urheber dieser Auskunft ermittelt werden. Als die Polizei bei ihm klingelt zeigt er sich sichtlich beeindruckt und beteuert er habe nie einen Amoklauf geplant. Es sei alles nur ein schlechter Scherz gewesen.
Um einen Scherz handelt es sich in diesem Falle jedoch ganz und gar nicht, sondern um eine Straftat! Auf "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" (§126 Strafgesetzbuch) laufen nun die Ermittlungen gegen den Butzbacher. Eine Straftat die mit Geldstrafe und bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann!
Die Rechtsgrundsätze der Gesellschaft gelten auch innerhalb des Internets. Das sollte dieser Fall allen verdeutlichen, die meinen im virtuellen Raum ganz reale Straftaten begehen zu müssen.
Sylvia Frech, Pressesprecherin
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