BPOL-HRO: Die Bundespolizei informiert zum Fußballspiel 1. FC Magdeburg gegen F.C. Hansa Rostock

02.11.2016 – 08:49

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Rostock/Magdeburg (ots) -

   - Verbot der Mitnahme von Glasflaschen, pyrotechnischen       Gegenständen, Vermummungsgegenständen und Schutzbewaffnung und       Pyrotechnik - 

Am Samstag, den 05.11.2016 findet in Magdeburg das Punktspiel der 3. Liga zwischen dem 1. FC Magdeburg und dem F.C. Hansa Rostock statt. Zur Unterstützung ihrer Mannschaft werden zahlreiche Rostocker Fans nach Magdeburg reisen. Ein Sonderverkehr Fußballzug der Deutschen Bahn AG wird zwischen Rostock und Magdeburg verkehren. Die Abfahrt des Fanzuges in Rostock ist für 07:46 Uhr mit Halt in Bützow (08:04 Uhr) und Schwerin Hbf. (08:44 Uhr) nach Magdeburg vorgesehen. Die Rückfahrt mit dem Fanzug ist gegen 18:02 Uhr ab Magdeburg über Schwerin und Bützow in die Ostseestadt, Ankunft gegen 21:29 Uhr, geplant. Aus Sicherheitsgründen ist für bahnreisende Fußballfans die Mitnahme von Glasflaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Vermummungsgegenständen und Schutzbewaffnung in dem Fanzug durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei im Zeitraum vom

05. November 2016, 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr untersagt.

Der Geltungsbereich umfasst den beabsichtigten Sonderverkehr Fußballzug (Zug Nr. RC-D 17555 und RC-D 17557) der Fans des F.C. Hansa Rostock (Hin- und Rückfahrt) auf der Bahnstrecke von Rostock nach Magdeburg auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes sowie die jeweiligen Bahnsteige der entsprechenden Bahnhöfe/Haltepunkte während der beabsichtigten Ab- und Zustiege sowie Haltesituationen.

Diese Verfügung gilt für alle Personen, die diese Zugverbindungen nutzen. Der Geltungsbereich kann bei Änderung der Gefährdungslage auch auf weitere Zugverbindungen ausgedehnt werden. Die Einhaltung des Verbotes kann durch die Bundespolizei überwacht und Kontrollen an den Abfahrts- und Zusteigebahnhöfen diesbezüglich durchgeführt werden. Es wird gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kommt ein Platzverweis durch die Bundespolizei oder der Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen in Betracht. Die Pressesprecher stehen Ihnen für Rückfragen unter den bekannten Telefonnummern zur Verfügung.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecher
Frank Schmoll
Telefon: 0381 / 2083 103
E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse@polizei.bund.de
Twitter: @bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
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