Schwerin/Rostock (ots) - In den Morgenstunden des 01.11.2016 fiel einem im IC 2184 von Hamburg nach Rostock reisenden Polizeibeamten eine 35-jährige männliche Person auf. Bei der Personalienfeststellung konnte ermittelt werden, dass gegen den Mann ein Haftbefehl zur Zahlung von 400,- Euro wegen der Beförderungserschleichung durch das Amtsgericht Schwerin vorlag. Der Mann wurde beim Halt am Hauptbahnhof Schwerin den Kollegen der Bundespolizei übergeben. Da er hier die geforderte Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Bützow eingeliefert, wo er nunmehr eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verbüßt.
Ebenfalls wegen Schwarzfahrens konnte am selbigen Tag gegen 15:00 Uhr im Seehafen Rostock ein 25-jähriger Mann als Insasse eines internationalen Fernbusses bei der bevorstehenden Ausreise nach Dänemark durch die Beamten der Bundespolizei festgenommen werden. Gegen ihn lag ein Untersuchungshaftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen vor. Das Amtsgericht Kempten wirft dem Mann u.a. vor, insgesamt mehr als vierzig Fällen öffentliche Verkehrsmittel der DB AG genutzt zu haben, ohne im Besitz eines erforderlichen Fahrscheines zu sein. Der Mann wird am 02.11.2016 dem Haftrichter beim Amtsgericht Rostock vorgeführt.
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