Görlitz (ots) - Am Mittwochabend nahmen Bundespolizisten auf dem Autobahnrastplatz "An der Neiße" einen polnischen Staatsangehörigen (32) fest. Grundlage für dessen Festnahme war ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stralsund vom Oktober 2015. Dieser war ausgestellt worden, weil die vom Amtsgericht Ribnitz-Damgarten wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeordnete Geldstrafe nicht beglichen worden war. Dieses Versäumnis holte der Verurteilte in der Dienststelle nach, zahlte die offene Forderung i. H. v. 478,50 Euro.
Zwar war die Ersatzfreiheitsstrafe damit vom Tisch, mit seinem VW Polo weiterfahren durfte der Mann aus zwei Gründen dennoch nicht.
Erster Grund: Im Rahmen der Fahndungskontrolle war festgestellt worden, dass der 32-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Polnische Behörden hatten auf Anfrage mitgeteilt, dass ihm eine solche Erlaubnis bislang nicht erteilt wurde. Schließlich wurde das erneute Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt.
Zweiter Grund: Offensichtlich hatte er die Kennzeichentafeln eines anderen polnischen Pkw an seinen nicht zugelassenen VW geschraubt und war damit gefahren. Deshalb kassierte er eine weitere Anzeige wegen des Verdachts des Kennzeichenmissbrauchs. Die Tafeln wurden sichergestellt.
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