Görlitz (ots) - Von Samstag bis Sonntag klickten bei der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf insgesamt sechs Mal die Handfesseln. In allen sechs Fällen lagen den Festnahmen vollstreckbare Haftbefehle zugrunde.
In der Nacht zu Samstag war es zunächst ein 37-jähriger polnischer Staatsangehöriger, der in Krauschwitz, Priebuser Straße, angetroffen wurde. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück aus August 2016 vor. Grundlage für den Haftbefehl war eine Anordnung des Amtsgerichts Nordhorn wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Die festgelegte Geldstrafe i. H. v. 1050,00 Euro zahlte letztlich ein Bekannter des Verurteilten. Dank der gewährten finanziellen Unterstützung blieb ihm der Gefängnisaufenthalt erspart.
Stunden später kontrollierten die Beamten am Morgen auf dem Autobahnrastplatz "An der Neiße" einen Leipziger (56). Gegen ihn hatte das Amtsgericht Stadtroda die Erzwingungshaft angeordnet, weil eine Geldbuße nicht bezahlt worden war. Der knapp vier Monate alte, von der Staatsanwaltschaft Gera erlassene, Haftbefehl wurde inzwischen gelöscht. Schließlich hatte der 56-Jährige seine Schulden i. H. v. 54,00 Euro beglichen.
Die nächste Festnahme ließ nicht lange auf sich warten, noch am Samstagvormittag wurde ein weiterer polnischer Bürger in der Nähe der Görlitzer Stadtbrücke festgenommen. Den 31-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart vor einem Monat per Haftbefehl auf die Fahndungsliste setzen lassen. Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte war im Vorfeld vom Amtsgericht Stuttgart eine Ersatzfreiheitsstrafe vergangen worden. Diese ließ sich später auch nicht abwenden, denn dazu fehlten dem Verurteilten 323,50 Euro. Gegen Mittag wechselte er schließlich in die Justizvollzugsanstalt.
Einen Litauer nahmen Bundespolizisten in der Nacht zu Sonntag an der Autobahnanschlussstelle Nieder Seifersdorf fest. Bei der Überprüfung seiner Personalien war ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln vom September dieses Jahres aufgedeckt worden. Demnach hatte das Amtsgericht Köln wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort eine Geldstrafe von 1.396,00 Euro einschließlich Gerichtskosten festgelegt. Weil dem 36-Jährigen das notwendige Geld zur Begleichung der Strafe fehlte, führte auch sein Weg in die Vollzugsanstalt.
Ungefähr zur gleichen Zeit "erwischte" es ein paar Kilometer weiter einen polnischen Mann. Dieser war an der Autobahnanschlussstelle Koderdorf aus dem Verkehr gezogen worden. Gegen ihn hatte die Staatsanwaltschaft Landshut im März 2015 Haftbefehl erlassen. Der Grund dafür war eine Entscheidung des Amtsgerichts Landshut wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die in diesem Zusammenhang festgelegte Geldstrafe belief sich auf 828,50 Euro. Weil auch hier entsprechende Barmittel fehlten, war eine Übergabe an die Justizvollzugsbeamten unausweichlich. Schlechter hätte es an diesem Tag für den 51-Jährigen im Übrigen wohl kaum laufen können. Die Verhaftung und spätere Einlieferung erfolgten ausgerechnet am Geburtstag des Verurteilten.
Im sechsten und damit letztgenannten Fall bekam ein 32-Jähriger aus Polen gerade noch so die Kurve. Unmittelbar nach dessen Festnahme gestern Abend an der Autobahnanschlussstelle Kodersdorf bezahlte er die offene Geldstrafe i. H. v. 1.378,50 Euro und fuhr anschließend weiter. Damit konnte auch in seinem Fall der von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main im Oktober 2016 wegen Körperverletzung erlassene Haftbefehl gelöscht werden.
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