POL-SE: Uetersen, Kreis Pinneberg – Trickdiebstahl – Die Polizei warnt vor dreisten Trickdieben

07.11.2016 – 15:43

Bad Segeberg (ots) - In Uetersen im Kreis Pinneberg ist es heute Vormittag zu einem dreisten Trickdiebstahl gekommen. Die Polizeidirektion Bad Segeberg warnt vor dem aktuellen Hintergrund erneut vor derartigen Betrügern.

Eine bisher unbekannte Person soll gegen 10.40 Uhr in der Fußgängerzone auf einen 77-jährigen Mann zugegangen sein und ihn in der Straße Großer Sand völlig unvermittelt gefragt haben, ob er Bargeld wechseln könne.

Nachdem der Rentner seine Geldbörse geöffnet und im Fach für Münzgeld nachgeschaut hatte, gelang es dem Unbekannten ersten Erkenntnissen zufolge durch eine List, eine niedrige dreistellige Summe an Bargeld aus dem hinteren Fach des Portemonnaies für Banknoten an sich zu nehmen und sich damit unauffällig zu entfernen.

Erst kurze Zeit später bemerkte der 77-Jährige den Diebstahl und wendete sich an die Polizei. Gegenüber den Beamten gab der Rentner an, dass er durch das aktive Verhalten und die geringe Distanz des Unbekannten zu ihm offenbar derart irritiert war, dass dieser die Scheine unbemerkt entwenden konnte.

Eine vage Beschreibung des Täters liegt den Polizisten vor. Der Mann im geschätzten Alter von 30 Jahren soll über kurzes schwarzes Haar verfügen und zum Zeit Zeitpunkt des Diebstahls eine dunkle Hose getragen haben. Darüber hinaus soll er mit einer dunklen Jacke bekleidet gewesen sein.

Vor dem Hintergrund dieses Vorfalls warnt die Polizei aktuell vor derartigen Personen. Der sogenannte Trickdiebstahl ist ein bundesweites Phänomen. Insbesondere bei lebensälteren Menschen versuchen die Täter immer wieder mittels verschiedener Maschen einhergehend mit einer gesteigerten Dreistigkeit an Bargeld zu kommen. Der Fantasie der Diebe sind hierbei keine Grenzen gesetzt. Nicht selten werden sie vorzugsweise gegenüber vermeintlich schwächeren Mitmenschen aufdringlich oder betteln gar regelrecht darum, dass ihnen "geholfen" wird.

Die Polizei ruft insbesondere ältere Menschen dazu auf, bei derartigen Ansprachen hellhörig zu werden, die fremde Person gegebenenfalls abzuweisen und umgehend die Polizei zu verständigen.

Zudem können sich besorgte Bürger bei bestehender Unsicherheit im Umgang mit derartigen Situationen an die Polizei wenden. Sie erhalten dort entsprechende Verhaltenshinweise.

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