Görlitz (ots) - Gegen einen Mann aus Dresden ist heute vom Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz der Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet worden. Vorher zahlte der Verurteilte in einer anderen Angelegenheit eine Geldstrafe.
Der 36-Jährige war in der vergangenen Nacht auf der B115 in der Nähe von Niesky durch die Bundespolizei kontrolliert und anschließend festgenommen worden. Grundlage für die Festnahme war ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Bayreuth vom Juni dieses Jahres. Dieser war ausgestellt worden, weil der Angeklagte zur anberaumten Hauptverhandlung ferngeblieben war.
Bevor der Dresdner aber in die Justizvollzugsanstalt gebracht wurde, meldete er sich freiwillig bei der Gerichtskasse. Dies tat er, um Schulden i. H. v. 533,40 Euro zu begleichen. In der Dienststelle hatten die Beamten zuvor die Kopie eines Vollstreckungshaftbefehls bei dem Festgenommenen gefunden. Dieser Haftbefehl war erst vor einem reichlichen Monat von der Staatsanwaltschaft Dresden ausgefertigt worden. Der Verurteilte hatte demnach eine vom Amtsgericht Dresden wegen Erschleichens von Leistungen verhangene Geldstrafe i. H. v. 533,50 Euro zu zahlen.
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