Goslar (ots) - Bei einer Lkw-Kontrolle der Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Goslar mit Unterstützung eines Beamten des PK Bad Harzburg auf der Gefällestrecke zwischen Torfhaus und Bad Harzburg wurden am vergangenen Montag, d. 14. November 2016, insbesondere Lkw angehalten und kontrolliert. Die Lkw wurden unter anderem mit Unterstützung eines Mitarbeiters des TÜV-Nord einer technischen Begutachtung unterzogen. Weiterhin wurde kontrolliert, ob die Ladung ordnungsgemäß gesichert war. Gefahren können sich bei unsachgemäßer Sicherung durch Verrutschen in Kurvenlagen oder bei Bremsmanövern ergeben. Sich dadurch ergebende, nicht gewollte Lastverschiebungen haben dann in aller Regel negative Auswirkungen auf die Fahrsicherheit. Weiterhin können Teile der Ladung unkontrolliert von den Ladeflächen auf die Fahrbahn gelangen und dadurch zu Gefahrenstellen im Verkehrsraum werden. Ein weiterer, ebenfalls wichtiger Prüfpunkt der Kontrolle ist die Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten der Lkw-Fahrer. In den sogenannten Sozialvorschriften, die für alle Mitarbeiter eines in der EU zugelassenen und genehmigten Fuhrbetriebes tätig sind, Gültigkeit hat, wird genau festgelegt, wie lange maximal ununterbrochen ein Lkw geführt werden darf und wie lange die Pausen zwischen den Lenkzeiten sein müssen. Auch die Dauer zwischen den Schichten und die Ruhezeiten, die am Wochenende einzulegen sind, unterliegen strikten Vorgaben. Informationen über die Tätigkeiten des Fahrers, wann er gefahren ist, wann er Pausen eingelegt hat oder sonstigen Tätigkeiten nachging, erfährt der Kontrollbeamte durch das seit ca. 10 Jahren bei neu zugelassenen Lkw eingebaute digitale Kontrollgerät. Aus dem Massenspeicher des Kontrollgerätes kann der Kontrolleur die Daten herunterladen und später über ein Computerprogramm auswerten. Über das Programm kann ebenfalls die gefahrene Geschwindigkeit des Lkw ermittelt werden. Gerade in diesem Streckenabschnitt ist das besonders interessant, da sich zwischen Torfhaus und Bad Harzburg zwei Teilstrecken befinden, die aufgrund des starken Gefälles für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen auf eine Geschwindigkeit von 20 km/h begrenzt sind. Die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung war erforderlich geworden, da es zu folgenschweren Verkehrsunfällen im Zusammenhang mit nicht angepasster Geschwindigkeit von Lkw gekommen war. Im unteren Bereich ist aus diesem Grund ein stationäres Geschwindigkeitsmessgerät durch den Landkreis Goslar installiert worden. In einem Zeitraum von ca. fünf Stunden wurden 17 Lkw einer Kontrolle unterzogen. In 23 Fällen wurden Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Da die letzten 28 Tage der Fahrtätigkeit betrachtet werden, kann ein Fahrer mehrere Verstöße begehen. Bei Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten werden Ermittlungsverfahren gegen den Fahrer, aber auch gegen den Unternehmer eingeleitet. Hier kommen schnell Bußgelder in vierstelliger Höhe zusammen. Bei 10 der kontrollierten Lkw war die Sicherung der Ladung unzureichend. In einem Fall musste die komplette Ladung auf einen anderen Lkw umgeladen werden, da der Aufbau des kontrollierten Lkw ungeeignet war, die transportierten Waren ordnungsgemäß zu sichern. Dem Fahrer des Lkw wurde die Weiterfahrt untersagt. In 7 Fällen wurden technische Mängel an den Lkw festgestellt. Hier wurde ausnahmslos die Bereifung bemängelt, die entweder schadhaft war, so dass man das Stahlgewebe bereits erkennen konnte, oder die erforderliche Profiltiefe nicht mehr ausreichend war. Ein Reifen war bereits so zerschlissen, dass er als Innenreifen der Zwillingsbereifung geplatzt war und ohne Tragfähigkeit auf der Felge flatterte. Die gesamte Traglast war in diesem Fall auf dem Außenreifen. Da bei diesem Lkw auch ein Verstoß gegen die Ladungssicherung festgestellt worden war, ist schnell erkennbar, dass es auf der Gefällestrecke den Torfhausberg hinab zu einem schweren Verkehrsunfall hätte kommen können. Im Folgenden wird mal kurz ein mögliches Szenario dargestellt, welches sich auf der Gefällstrecke hätte abspielen können: "In einer Kurve verschiebt sich die Ware auf der Ladefläche des Lkw nach außen. Der Druck auf die Außenseite des Lkw erhöht sich zusätzlich durch die Ladungsverschiebung und dieser zusätzliche Druck kann nur noch von dem äußeren Reifen aufgenommen werden, da der innere Reifen bereits geplatzt war. Durch diese dreifache Lastenerhöhung (Kurvenfahrt, Ladungsverschiebung und nur noch ein Reifen auf der Zwilligsachse) wird die Tragfähigkeit des Reifens erheblich überschritten und auch dieser Reifen könnte dem entstandenen Druck nachgebend platzen. Durch den entstehenden Ruck, den das Platzen bewirkt, muss der Fahrer, um ein Ausbrechen des Lkw und ein Abkommen von der Fahrbahn zu verhindern, gegenlenken, woraufhin sich die Ladung durch diese heftige Reaktion auf die andere Seite verschiebt. So schaukelt sich der Lkw auf, wird unkontrollierbar, kippt um oder fährt im schlimmsten Fall in den Gegenverkehr." Gegen die Fahrer und, sollte es sich um einen Schaden der aufgrund mangelnder Wartung zustande kam handeln, auch gegen den verantwortlichen Halter werden in diesen Fälle Ordnungswidrigkeitverfahren eingeleitet. Hier bewegen sich die Bußgelder zwischen 80 und 270 EUR. In Neun Fällen wurden Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten festgestellt. Bei drei Fahrern waren die Überschreitungen so groß, dass sie mit einem Fahrverbot von einem Monat, einem Bußgeld in Höhe von 160 EUR und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei rechnen müssen.
Steffen Jach, PHK
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