Kassel (ots) - Wie gefährlich Schutzbewaffnung werden kann, zeigte sich in der Nacht zum heutigen Dienstag um 1.45 Uhr bei einer Verkehrskontrolle auf der Holländischen Straße in Kassel. Nur der Reaktionsschnelligkeit sowie dem besonnenen und professionellen Handeln der Polizeibeamten ist es offenbar zu verdanken, dass die Überprüfung eines Autofahrers glimpflich endete. Der 22 Jahre alte Autofahrer griff ins Handschuhfach seines Wagens, nachdem er von den Beamten des Polizeireviers Mitte nach seinen Papieren gefragt wurde. Dabei entdeckten die Polizisten eine griffbereite Schusswaffe und reagierten blitzschnell, um einen Zugriff zu verhindern. Es stellte sich anschließend heraus, dass es sich um eine Soft-Air-Pistole, orginalgetreu einer Walther P99, handelt, die mit Magazin und Munition bestückt und schussbereit war.
Auch wenn die Einlassung des jungen Mannes, er habe die Soft-Air-Waffe nur zum Eigenschutz, da er immer wieder Geschäftseinnahmen zur Bank bringen muss, eine Erklärung ist, so birgt sie große Gefahren, wie der Vorfall zeigt. Unabhängig von der Begründung steht nun der 22-Jährige im Verdacht, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben. Die Soft-Air-Waffe, die eigentlich zu Spielzwecken entwickelt wurde, stellt eine sogenannte Anscheinswaffe dar, deren Führen verboten ist. Zusätzlich scheint sie eine höhere Geschossbewegungsenergie als die gesetzlich erlaubten 0,5 Joule aufzuweisen. Damit würde die sichergestellte Pistole waffenrechtlich als scharfe Schusswaffe gelten, der 22-Jährige müsste sich wegen einer Straftat verantworten. Die weitere Sachbearbeitung dazu führt nun die Ermittlungsgruppe des Innenstadtreviers.
Hintergrund der Verkehrskontrolle waren Unsicherheiten in der Fahrweise des 22-Jährigen. Eine Einschränkung seiner Fahrtüchtigkeit wurde später jedoch nicht festgestellt.
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