Münster / Greven (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster, der Polizei Steinfurt und des Polizeipräsidiums Münster
Nach dem Tod des am 31.07.2016 im Bereich der Hüttruper Heide gefundenen 53-jährigen Nordwalders gehen Polizei und Staatsanwaltschaft nach umfangreichen Ermittlungen von einem Suizid des Mannes aus. "Da von Anfang an weder ein Fremdverschulden noch eine Selbsttötung als todesursächlich ausgeschlossen werden konnten, erstreckten sich sämtliche Ermittlungen in der Folgezeit auf beide möglichen Alternativen", erläuterte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt heute (15.11.) in Münster. "Nach Abschluss der Ermittlungen haben sich keine konkreten Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Nordwalder durch ein Verschulden Dritter verstorben ist".
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