Stellenausschreibung – Einsatzzentrale beim Polizeipräsidium Oberpfalz in Regensburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Einsatzzentrale Oberpfalz sind ab 01.01.2017 bzw. 01.04.2017 zwei Stellen für Supportkräfte (Vollzeitkräfte im Wechselschichtdienst – 38,5 Wochenstunden) - vorerst für zwei Jahre befristet -zu besetzen.
Die Tarifbeschäftigten werden nach einer ca. dreiwöchigen Einweisungszeit im Wechselschichtdienst zur Unterstützung der Funksprecher eingesetzt.
<br />Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:
• Arbeiten im Einsatzleitsystem (ELS)
• Bedienen des Digitalfunks
• Vermittlungsstelle Telefonie 506-0 für das Stadtgebiet Regensburg
• Entgegennahme und hausinterne Auszeichnung der EPOST auf Weisung LEZ
• INPOL-Abfragen
• Führen der Abschleppdatenbank
• Unterstützung des Funksprechers bei Verständigungen (Abschleppdienst, Autobahn- und
Straßenmeisterei, Bestattungsunternehmen, Gutachter usw.)
Von den Bewerber/-innen werden erwartet:
• Belastbarkeit/Stressstabilität
• Schnelle Auffassungsgabe
• Uneingeschränkte Wechselschichttauglichkeit
• Bereitschaft zur flexiblen Dienstverrichtung
• Ausgeprägte Team- und Integrationsfähigkeit
• Ansprechende Umgangsformen
• Positive Einstellung zum Service-Aspekt der Einsatzzentrale
Die Tätigkeit der Supportkräfte ist mit der Entgeltgruppe 6 TV-L bewertet – eine Wechselschichtzulage wird gewährt.
Bewerbungen an:
Polizeipräsidium
Oberpfalz
Sachgebiet PV 2
Bajuwarenstraße 2 c
93053 Regensburg
E-Mail: pp-opf.pv2-Bewerbungen-Tarif@polizei.bayern.de
Interessenten/innen werden gebeten, ihr Interesse bis spätestens 30.11.2016 auf dem Dienstweg beim Polizeipräsidium Oberpfalz - Sachgebiet PV 2 - zu bekunden.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Vollzeitstellen sind teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgabe gesichert ist.
Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen.
Diese Interessenabfrage ist allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in geeigneter Weise bekannt zu geben.
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