Ulm (ots) - Eine 20-Jährige wollte gegen 13.30 Uhr einparken. Am Kornhausplatz hatte sie sich für eine Parklücke entschieden. Dort hinein rangierte sie rückwärts. Sie hatte sich aber nicht ausreichend umgeschaut. Denn im gleichen Moment wollte eine 29-Jährige zu Fuß hinter dem Auto über die Straße. Der VW erfasste die Fußgängerin. Sie stürzte und erlitt leichte Verletzungen. Der Rettungsdienst brachte sie ins Krankenhaus. Die Polizei ermittelt jetzt gegen die 20-Jährige. Sie sieht einer Strafanzeige entgegen.
Hinweis der Polizei: "Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Rückwärtsfahren so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen", sagt die Straßenverkehrsordnung. Gerade beim Rückwärtsfahren ist besondere Sorgfalt gefragt. Denn hier ist der Blick sehr eingeschränkt. Äußerste Vorsicht und gute Umsicht helfen weiter, vielleicht auch ein Mitfahrer oder Passant neben dem Auto.
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