Stralsund (ots) - Am 20.11.2016 gegen 18:00 Uhr kam es in Stralsund zu einer Bedrohung mit einer Waffe. Vorausgegangen war ein Streit zwischen zwei männlichen Personen in den Tagesstunden des 20.11.2016. Um den Konflikt beizulegen, suchte der später Geschädigte den Tatverdächtigen an seiner Wohnanschrift auf. Dazu klingelte er an der Gegensprechanlage, über die er vom Tatverdächtigen aufgefordert wurde, zu verschwinden. Als er dieser Aufforderung nicht nachkam, begab sich der Tatverdächtige vor das Mehrfamilienhaus und bedrohte den Geschädigten und dessen Bekannten mit einem pistolenähnlichen Gegenstand. Die beiden Geschädigten flüchteten daraufhin und informierten die Polizei. Durch die eingesetzten Polizeivollzugsbeamten konnte der Tatverdächtige an der Wohnanschrift angetroffen werden. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung konnte die Tatwaffe sichergestellt werden, bei der es sich um eine Luftdruckwaffe handelte. Der Tatverdächtige wird sich nun wegen Bedrohung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz strafrechtlich verantworten müssen.
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