POL-MR: ACHTUNG – aus aktuellem Anlass! Reisende Handwerker – Vorsicht bei Haustürgeschäften

22.11.2016 – 13:56

Marburg-Biedenkopf (ots) - Reisende Handwerker - Vorsicht bei Haustürgeschäften

Landkreis

Vorsicht, wenn plötzlich und ohne ihn gerufen zu haben, der Handwerker vor der Tür steht und seine Dienste für die angeblich offensichtlichen und notwendigen Sanierungsarbeiten anbietet. Erfahrungsgemäß liefern diese reisenden, meist unseriösen Handwerker nicht fachgerechte Arbeiten mit minderwertigen Materialien ab und verursachen so enorme Folgekosten durch dann wirklich unumgängliche Sanierungsarbeiten. Die Mängel treten dabei oft erst auf, wenn die Handwerker längst über alle Berge sind. Mangels vorhandener Verträge mit Auftragsbezeichnung und vereinbarten Preisen und wegen der vielfach fehlenden Rechnungen rückt die Durchsetzung etwaiger Garantieansprüche in weite Ferne. Eine Masche ist gerade zur jetzigen Jahreszeit z.B. das Angebot zur Reinigung des Laubs aus den Dachrinnen oder das Teeren zur Beseitigen von Löchern im Asphalt, um den Schaden durch den anstehenden Frost nicht noch größer werden zu lassen. Die Handwerker treten sicher auf und überrumpeln zumeist die Hauseigentümer. Sie gaukeln dabei vor, nur kurz in der Gegend zu sein, aber dafür die Arbeiten jetzt sofort und dann auch noch zum Schnäppchenpreis durchführen zu können. "Oft steht sogar schon die Leiter am Haus und ein Arbeiter steht oben, oder der kochende Teerkessel steht sichtbar bereit!" So überrumpelt denken die Opfer gar nicht mehr daran Vergleichsangebote einzuholen und so das Haustürangebot und den angeblichen Schnäppchenpreis zu überprüfen. Das dicke Ende kommt dann viel später! Die Polizei warnt aus gegebenem Anlass, weil sich derzeit offenbar reisende Handwerker im Landkreis aufhalten und ihre Dienste feilbieten. Am Montag, 21. November gab es ein solches Angebot, in diesem Fall waren es Teerarbeiten, in einem Cölber Ortsteil. Dort traf man aber auf jemanden, der auf Haustürgeschäfte verzichtete.

Abgesehen von etwaigen Folgekosten und der Schwierigkeit zur Durchsetzung von Garantieansprüchen wissen viele gar nicht, dass sich derjenige, der reisenden Handwerker beschäftigt, unter Umständen selbst strafbar macht. "Reisende Handwerker gehen einem Gewerbe nach. In Deutschland müssen sie daher eine Reisegewerbekarte haben. Privatpersonen dürfen Personen, die kein Gewerbe angemeldet haben und nicht über eine Reisegewerbekarte verfügen, nicht wissentlich beschäftigen. Wer es trotzdem macht, muss mit einem Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit durch Beauftragung von Schwarzarbeit rechnen." "Verträge über Handwerksarbeiten sollten nie an der Haustür abgeschlossen werden. Holen Sie sich vor einer Auftragserteilung immer Angebote anderer, wenn möglich örtlicher Handwerksbetriebe ein und vergleichen Sie diese in Ruhe. Bei der Wahl alteingesessener Unternehmen erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit auch hinterher einen Ansprechpartner zu haben" Fragen Sie bei der Handwerkskammer nach, wenn sich unbekannte Firmen bei Ihnen melden. Verständigen Sie im Zweifelsfall die Polizei.

Martin Ahlich

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