Hannover (ots) - Flughafen Hannover:
Am 23.11.2016 wurde eine 49-jährige slowakische Staatsangehörige durch die Bundespolizei aufgrund eines bestehenden Haftbefehls bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul festgenommen.
Nach ergangenem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover wegen Erschleichen von Leistungen in vier Fällen hatte die Betroffene die vereinbarten Teilratenzahlungen der Geldstrafe von 800,-EUR, ersatzweise - 80 - Tage Haftstrafe, nicht eingehalten und sich im weiteren Verlauf der Strafvollstreckung entzogen.
Ein verständigter Bekannter bewahrte durch Zahlung von 837,- EUR inkl. Kosten den Antritt der sonst fälligen 76-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe.
Die Betroffene muss sich demnächst in weiteren Gerichtsverfahren wegen Betrug sowie Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte mit den Justizbehörden auseinandersetzen.
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