Rügen, B 96 (ots) - Diese Mitteilung nimmt Bezug auf die Pressemitteilungen der Polizeiinspektion Stralsund vom 09.08.2016 und 23.08.2016.
Im Juli 2016 wurde angezeigt, dass es auf der L 296 zu einer Beschädigung einer Frontscheibe an einem Pkw verbunden mit einem lauten Knall gekommen ist, deren Ursache für die Geschädigte nicht nachvollziehbar war.
Aufgrund der vorherigen Presseveröffentlichungen gingen bei der Polizei zahlreiche Hinweise zu weiteren während der Fahrt auf der B 96 zwischen Altefähr und Samtens beschädigten Fahrzeugscheiben ein.
In 22 Fällen nahm die Kriminalpolizei in Bergen die Ermittlungen zum Ursprung der Beschädigungen auf. Bei mehr als der Hälfte der betroffenen Fahrzeuge wurden Spuren gesichert und durch die Beamten des Landeskriminalamts Mecklenburg-Vorpommern ausgewertet.
Aufgrund der festgestellten Zusammensetzung der Partikel kann als Ursache der Beschädigungen eine sichere Abgrenzung zwischen einem Steinschlag oder einem Geschoss nicht vorgenommen werden. In den Gutachten zur Untersuchung der Materialanhaftungen wurde festgestellt, dass es sich bei dem Material auf den Fahrzeugscheiben neben anderen chemischen Elementen auch um eisenhaltige Partikel handelt.
Üblicherweise enthalten auch Straßenbeläge metallische Bestandteile.
Im ballistischen Gutachten wurden verschiedene Schadensbilder verglichen. Hieraus geht nicht abschließend hervor, was die Beschädigungen verursacht haben könnte.
Neben der Spurensicherung führten die Kriminalbeamten Zeugenvernehmungen durch und suchten die Streckenabschnitte der gemeldeten Beschädigungen auf. Es wurden keine Zusammenhänge zwischen den einzelnen Sachverhalten festgestellt. Hinweise auf strafbare Handlungen haben sich nicht ergeben. Letztendlich sind die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen und die Akten an die Staatsanwaltschaft Stralsund übergeben worden.
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