Stralsund (ots) - Bezugnehmend auf die Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Neubrandenburg vom 26.11.2016 (Verstoß gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz in Prerow) kam es in Stralsund durch die Beamten des Polizeihauptreviers Stralsund ebenfalls zu einer Beschlagnahme von Feuerwerkskörpern.
In einer Stralsunder Wohnung eines 26-Jährigen stellten die Polizeibeamten am 25.11.2016, gegen 22:30 Uhr, diverse Sprengkörper ohne entsprechende Prüfzeichen fest. Darunter befanden sich eine sogenannte "Kugelbombe", mehrere "Polenböller" sowie "Crazy Robots". Alle aufgefundenen Knallkörper wurden beschlagnahmt.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz aufgenommen.
Die Polizei warnt ausdrücklich davor, Pyrotechnik ohne Prüfzeichen zu nutzen. Von diesen Böllern gehen erhebliche Gefahren aus und können bei Detonation in unmittelbarer Nähe schwere Verletzungen verursachen. In Deutschland darf nur zugelassenes Feuerwerk gekauft und abgebrannt werden. Nicht geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper sind verboten. Der Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen nicht zugelassener Pyrotechnik sind gemäß Sprengstoffgesetz strafbar.
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