POL-ME: Handyverbot am Steuer selber demonstrativ begründet ! – Hilden 1611138

28.11.2016 – 13:40
POL-ME: Handyverbot am Steuer selber demonstrativ begründet ! - Hilden 1611138
Symbolbild: Handy-Verbot am Steuer von Fahrzeugen

Mettmann (ots) - Dass die Benutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung am Steuer eines Kraftfahrzeugs den Fahrzeuglenker übermäßig ablenkt und deshalb zu Recht verboten ist, musste am vergangenen Freitag ein 44-jähriger Mann aus Haan selber erfahren. Offensichtlich abgelenkt von seinem Smartphone sah der PKW-Fahrer weder Gefahren, noch persönliche Konsequenzen auf sich zukommen, die er im Normalfall sicherlich gerne vermieden hätte.

Am Freitagabend des 25.11.2016, gegen 18.00 Uhr, wartete ein Streifenwagen vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann verkehrsbedingt vor Rotlicht zeigender Ampel auf der Gerresheimer Straße in Hilden. Auf der zweiten Fahrspur in gleicher Fahrtrichtung, unmittelbar neben dem uniformierten, großen und auffälligen Polizeifahrzeug, stoppte zur gleichen Zeit ein Kleinwagen der Marke Ford, dessen Fahrer schon bei der Anfahrt bis zur Ampel deutlich sichtbar und verbotener Weise ein Smartphone in der Hand hielt. Bei der frühabendlichen Dunkelheit war für die Fahrerin des polizeilichen VW-Busses, aus der erhöhten Sitzposition des Streifenwagens, das beleuchtete Display des eingeschalteten Mobiltelefons mehr als deutlich zu erkennen.

Ob die verbotene Benutzung des Mobiltelefons vor den Augen der Polizei nun tatsächlich durch Ablenkung oder Dummheit geschah, wird sich abschließend wohl nicht mehr klären lassen. Dabei hätte gerade dieser 44-jährige Haaner eigentlich auch noch aus weiterem Grund versucht sein sollen, der Polizei nicht aufzufallen - ist er doch schon seit über drei Jahren nicht mehr in Besitz einer Fahrerlaubnis - was bei der sofort durchgeführten Kontrolle der Polizei natürlich auffiel. Dass zudem auch der TÜV des Kleinwagens schon seit vier Monaten abgelaufen war, spielte dann schon beinahe nur noch eine untergeordnete Rolle.

Nicht nur den 44-jährigen Fahrzeugführer, dem natürlich die Weiterfahrt sofort untersagt wurde, erwartet nun eine Anzeige wegen des Handyverstoßes und des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis". Auch gegen den Fahrzeughalter des Fords wurde ein Strafverfahren eingeleitet, weil er im dringenden Verdacht steht, das Fahren seines PKW ohne Fahrerlaubnis angeordnet oder zumindest zugelassen zu haben.

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann
Original-Content von: Polizei Mettmann, übermittelt durch news aktuell

Themen in dieser Meldung