Görlitz (ots) - Sechs Männer aus der moldauischen Republik, die gestern bei Ludwigsdorf in die Bundesrepublik einreisten, sind von der Bundespolizei gestoppt und an der Weiterreise gehindert worden.
Die Beamten stellten die Moldauer (24, 28, 28, 30, 37, 39) am Nachmittag in einem litauischen Kleinbus fest, der zuvor auf der Autobahn von Polen kommend in Richtung Dresden fuhr. Wenngleich die Fahrzeuginsassen Inhaber gültiger moldauischer Reisepässe sind und insofern grundsätzlich für 90 Tage ohne Visum in das Gebiet der Schengener Staaten einreisen dürfen, ist ihnen nach intensiver Prüfung von der Bundespolizei das Reiserecht aberkannt worden. Wesentlicher Grund für diese Entscheidung waren zunächst widersprüchliche Angaben zum Reiseziel und Reisezweck. Nach Erstattung entsprechender Anzeigen wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise erfolgte heute Morgen die Zurückschiebung nach Polen. Weil der Fahrer und der Beifahrer (24, 28) die Reise für sich und die anderen vier Landsmänner offenbar organisiert hatten, sind die beiden außerdem wegen des Verdachts des Einschleusens angezeigt worden. Den Beweis, dass die Reise tatsächlich fingiert und alle sechs ganz andere Absichten verfolgten, lieferte schließlich ungewollt deren Arbeitgeber. Dieser rief, kurz nach dem die moldauischen Staatsangehörigen die Dienststelle verlassen hatten, beim Diensthabenden an und erkundigte sich, wo seine Arbeiter blieben...
Im Übrigen richtet sich gegen den 24-Jährigen neben den bereits erwähnten ausländerrechtlichen Vorwürfen auch der Vorwurf, gegen das Tiergesundheitsgesetz als auch gegen die Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung verstoßen zu haben.
Bei der gestrigen Kontrolle waren drei sehr junge Hundewelpen (Husky) bei ihm gefunden worden, denen nachweislich jeglicher Tollwutimpfschutz fehlte und deren Identität unklar war. Ferner ist dem Beschuldigten vorzuwerfen, dass er gegen die Tierschutztransportverordnung gerade auch im Hinblick auf die Dauer des Tiertransportes verstoßen hat. Im vorliegenden Fall hatte er die Welpen von der moldauischen Republik, durch die Ukraine und durch die Republik Polen nach Deutschland transportiert.
Bereits am vergangenen Freitag beschlagnahmten Bundespolizisten auf der Autobahn bei Kodersdorf neun junge Hundewelpen verschiedener Rassen sowie eine schottische Faltohrkatze. Diese Tiere hatte ein lettischer Staatsangehöriger (35) mit seinem Sprinter den eigenen Angaben zufolge nach Großbritannien bringen wollen. Auch er wird sich nun u.a. wegen der Missachtung von einschlägigen Transportschriften verantworten müssen. Zudem hatten sich die Tiere infiziert, weshalb ebenfalls der Verdacht des Verstoßes gegen das Tiergesundheitsgesetz und gegen die Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung geprüft wird.
In beiden Fällen war das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Görlitz verständigt worden. Durch den Amtstierarzt erfolgte schließlich die amtstierärztliche Anordnung der Quarantäne gegen alle beschlagnahmten zwölf Hunde und die beschlagnahmte Faltohrkatze.
Für die im Zusammenhang mit der Pflege der Welpen und der Samtpfote entstehenden Kosten werden später die Tierhalter bzw. Verfügungsberechtigten die Rechnung begleichen müssen.
Um unnötige Schwierigkeiten beim Transport von Tieren über die EU-Binnengrenze (gleichermaßen bei Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr) zu vermeiden, sollte zwingend darauf geachtet werden, dass insbesondere Hundewelpen mindestens sechs Monate alt sind. Darüber hinaus muss das jeweilige Tier über einen wirksamen Tollwutimpfschutz verfügen. Ferner sei darauf hingewiesen, dass veterinärrechtlich einwandfreie, für Deutschland gültige, als auch echte Papiere, aus denen eindeutig die Herkunft des Tieres erkennbar ist, mitzuführen sind.
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