Bensheim (ots) - Am Dienstag (29.) führte der Verkehrsdienst des Polizeipräsidiums Südhessen auf der Tank-und Rastanlage Bergstraße, an der A5, eine gezielte Überwachung des Großraum- und Schwerlastverkehrs durch. Hierbei setzten die Beamten eine dynamische Radlastwaage ein und konnten so bei der Einfahrt in die Kontrollstelle sofort die Achslasten und das Gesamtgewicht der Brummis ermitteln. Die Überwachung des gewerblichen Güterverkehrs wurde durch den Verantwortlichen für Gefahrgutüberwachung des Landkreises Bergstraße begleitet. Insgesamt wurden 12 Transporteinheiten gezielt von der Autobahn zur Kontrollstelle gelotst. Sieben der kontrollierten Fahrzeuge mussten beanstandet werden. Für vier Fahrzeugkombinationen war die Fahrt am Rasthof erst einmal beendet. So beförderte ein deutscher Unternehmer aus Lübeck zwei große Behälter von der Südschweiz nach Hamburg. Das tatsächliche Gewicht der Sattelzugkombination belief sich jedoch auf knapp 47 Tonnen. Zulässig sind aber lediglich 40 Tonnen. Ein Behälter musste mittels eines großen Mobilkrans abgeladen und auf einen weiteren Sattelzug verladen werden. Der Unternehmer wollte offensichtlich so einen zweiten Transporter für die zirka 1500 Kilometer lange Fahrtstrecke einsparen. Weiterhin stellten die Spezialisten erhebliche Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeit bei dem Fahrer fest. Dem Fahrer und dem Unternehmer drohen nun empfindliche Geldbußen. Ein Gewinnabschöpfungsverfahren in Höhe von rund 3400 Euro wird geprüft.
Ein Erdbauunternehmen aus dem Landkreis Groß-Gerau beförderte mit seinem neu gekauften Tieflader einen Kettenbagger. Dieser Kettenbagger wies jedoch eine Breite von knapp 2,90 Meter auf. Somit war die Inbetriebnahme des Transports im öffentlichen Straßenverkehr genehmigungspflichtig. Eine solche Ausnahmegenehmigung hatte der Unternehmer allerdings noch nicht beantragt. Daher musste er den Tieflader auf dem Parkplatz abstellen. Gegen den Fahrer und Unternehmer wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Der geldwerte Vorteil für den Unternehmer lag bei rund 600 Euro. Auch in diesem Fall wird ein Abschöpfungsverfahren geprüft.
Ein mit Buchenstämmen beladener Langholztransporter aus dem Raum Pforzheim zog ebenfalls die Aufmerksamkeit der Ordnungshüter auf sich. Rasch war klar, dass die Fahrzeugkombination mit einem festgestellten Gewicht von knapp 45 Tonnen über 10 Prozent überladen war. Nach einer Teilentladung konnte der selbstständige Transportunternehmer seine Fahrt fortsetzen. Auf ihn wartet nun ein Bußgeld von etwa 400 Euro.
Der letzte beanstandete Schwertransport kam aus dem Ruhrgebiet. Der Sattelzug hatte ein knapp 40 Tonnen schweres Maschinenteil in Waiblingen geladen, welches für den Raum Jena bestimmt war. Hier lagen eine Achslastüberschreitung und ein Abweichen vom genehmigten Fahrweg vor. Daher musste bis zur Vorlage einer neuen Ausnahmegenehmigung die Weiterfahrt untersagt werden. Es folgen empfindliche Bußgelder für den Unternehmer und den Fahrzeugführer.
Bei den übrigen festgestellten Verstößen handelte es sich um Beanstandungen der Lenk- und Ruhezeiten, Geschwindigkeitsübertretungen und kleinere technische Mängel. Aufgrund der zahlreich festgestellten Verstöße sind weitere gleichgelagerte Kontrollen in Südhessen geplant.
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