Kiel (ots) - 20-jähriger hatte gegen das Wehrstrafgesetz verstoßen und war zur Festnahme ausgeschrieben worden.
Mittwochabend, 30.11.2016, wurde am Kieler Hauptbahnhof ein junger Mann kontrolliert. Ein Zeuge hatte sich bei der Bundespolizei gemeldet und darauf hingewiesen, dass der junge Mann im Laufe des Tages eine Körperverletzung begangen hätte, die auch beanzeigt wurde. Eine Streife der Bundespolizei traf den beschriebenen 20-jährigen tatsächlich im Bahnhofsbereich an und überprüfte seine Personalien. Bei dieser Überprüfung kam heraus, dass gegen den jungen Mann ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung vorlag. Er war wegen "Eigenmächtiger Abwesenheit von der Truppe" zur Zahlung einer Geldstrafe von insgesamt 677,- Euro verurteilt worden. In den Diensträumen der Bundespolizei wurde ihm dieser Haftbefehl eröffnet und es gab zwei Alternativen, zahlen oder ersatzweise 30 Tage hinter "schwedischen Gardinen" zu verbringen. Der 20-jährige deutete auf seine leeren Taschen und wurde durch die Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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