Hannover (ots) - Flughafen Hannover:
Am 03.12.2016 hat die Bundespolizei bei der Luftsicherheitskontrolle eines Fluges nach Zürich im Reisegepäck eines 56-jährigen Deutschen ein Springmesser festgestellt.
Der nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstand wurde beschlagnahmt.
Ohne Springmesser, dafür jedoch mit einer entsprechenden Strafanzeige im Gepäck, wurde die Weiterreise gestattet.
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