BPOL-H: Bundespolizei hat den Durchblick

04.12.2016 – 15:09

Hannover (ots) - Flughafen Hannover:

Am 03.12.2016 hat die Bundespolizei bei der Luftsicherheitskontrolle eines Fluges nach Zürich im Reisegepäck eines 56-jährigen Deutschen ein Springmesser festgestellt.

Der nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstand wurde beschlagnahmt.

Ohne Springmesser, dafür jedoch mit einer entsprechenden Strafanzeige im Gepäck, wurde die Weiterreise gestattet.

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