Ludwigsdorf (ots) - Für insgesamt 8 Personen war am Wochenende die Bundespolizeiinspektion in Ludwigsdorf Endstation.
4 Russen hatten mit ihrem polnischen PkW am Samstag Mittag versucht über Deutschland nach Frankreich zu gelangen, obwohl sie entweder keinen gültigen Aufenthaltstitel hatten, zur Festnahme ausgeschrieben waren, oder ihr Visum bei der Botschaft erschlichen hatten. Gegen den Fahrer des PkW wird gar wegen Einschleusens von Ausländern ermittelt, da ihm bewusst war, dass er Personen über die Grenze fährt, welche die ausländerrechtlichen Bestimmungen in der Bundesrepublik nicht erfüllen. Nach Strafanzeige erhielten 3 der 4 Personen eine Widereinreisesperre von bis zu vier Jahren. Die vierte Person wurde, unter Androhung eines Widereinreiseverbotes, aufgefordert, binnen 7 Tage die Bundesrepublik zu verlassen.
In der folgenden Nacht zu Sonntag hatte eine andere Streife ebenfalls den " richtigen Riecher ". In einem polnischen Transporter stellten sie unter anderem 2 Moldauer und einen Georgier fest, welche widersprüchliche Angaben zu Ziel und Zweck ihrer Reise machten. Die beiden Moldauer gaben letztlich in einer Vernehmung zu, dass sie keine Besuchsreise planten, sondern zum Arbeiten ins Ruhrgebiet fahren wollten. Neben einer Strafanzeige bekamen sie nun auch ein 2 jähriges Einreiseverbot von der Bundespolizei.
Der Georgier hingegen war schon ein etwas komplizierterer Sachverhalt. Bei dem Mann wurden 2 Pässe gefunden, mit gleichem Bild, aber unterschiedlichen Namen. Fahndung, Ermittlung und Befragung ergaben dann, dass er vor Kurzem geheiratet hatte und den Namen der Frau angenommen hat. Mit dem neuen Pass ging er dann zur italienischen Botschaft in Georgien und besorgte sich über einen Vermittler ein Visum, welches er nur haben wollte, um nach Europa zu kommen. Die Prüfung der Daten des alten Passes ergab dann auch schnell, warum er den Namen der Frau angenommen hatte - es gab noch einen Haftbefehl des LKA Nordrhein-Westfalen über 600 EUR sowie 2 Aufenthaltsermittlungen einer Staatsanwaltschaft und einer Ausländerbehörde. Der Mann konnte die Strafe bezahlen und sein Visum wurde annulliert. Anschließend wurde ihm dann die Reise in die Niederlande gestattet, da er sich dort inzwischen im Asylverfahren befindet.
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