Aachen (ots) - Am Wochenende hat die Bundespolizei im Rahmen einer Präventionsstreife einen 17-Jährigen mit über -615- nicht zugelassenen Knallkörpern festgestellt. Sie kontrollierten ihn an der Bahnhaltestelle Aachen-Schanz und haben in einer Plastiktüte die verbotenen Knallkörper aufgefunden, die er zuvor in einem Linienbus von Belgien nach Deutschland verbracht hatte. Bei dem Fundgut handelte es sich um nicht zugelassene und geprüfte mit BAM-Prüfzeichen versehene Knallkörper (BAM: Bundesanstalt für Materialforschung und -Prüfung). Die aufgefundenen Knallkörper wurden beschlagnahmt. Gegen den 17-Jährigen wurde eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz gefertigt. Die Endsachbearbeitung wird zuständigkeitshalber von der Zollfahndung übernommen.
Die Bundespolizei warnt ausdrücklich vor dem Erwerb und des Verbringens nicht zugelassener pyrotechnischer Gegenstände.
Der Gesetzgeber hat aufgrund der davon ausgehenden Gefahr, die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt. Personen, die solche Feuerwerkskörper dennoch nach Deutschland einführen, verstoßen gegen die Vorschriften des Sprengstoff- und / Zollrechts. Diese Verstöße können mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
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