Düsseldorf (ots) - Die Bundespolizei am Düsseldorfer Flughafen nahm am Samstag, den 03.12.2016 einen 45-jährigen türkischen Staatsbürger fest, der jetzt noch eine Restfreiheitsstrafe von 3 Jahren und ein Monat verbüßen muss.
Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Izmir legte der Mann seinen türkischen Reisepass vor. Hierbei wurde festgestellt, dass gegen den Reisenden ein Vollstreckungshaftbefehl des Amtsgerichtes Herford vorlag. Demnach hatte er aus einem Urteil des Landgerichtes Mönchengladbach aus dem Jahr 1991 wegen Mord pp., noch eine Restjugendstrafe von 1124 Tagen zu verbüßen. 1997 wurde er zwecks Abschiebung in die Türkei, aus der Haft entlassen. Mit seiner Haftentlassung war verbunden, dass eine Rückkehr in die Bundesrepublik ausgeschlossen wurde. Bei Verstoß gegen diese Anordnung, war die Restjugendstrafe zu vollstrecken. Die Bundespolizeibeamten sprachen die Festnahme aus und überstellten ihn in die JVA.
Nur ca. 2 Stunden später mussten Bundespolizeibeamte erneut eine Festnahme aussprechen. Ein 19-jähriger Deutscher wurde bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Pristina festgestellt. Auch er wurde zur Strafvollstreckung vom Amtsgericht Herford gesucht. Im November 2015 war er vom Amtsgericht Coesfeld zu einer Einheitsjugendstrafe von 2 Jahren verurteilt worden. Zu einer vorzeitigen Haftentlassung kam es im Mai 2016 mit der richterlichen Auflage, an einer stationären Drogentherapie teilzunehmen. Da diese Therapie von dem jungen Mann bisher nicht angetreten wurde, muss er jetzt die Restjugendstrafe von 671 Tagen verbüßen. Auch ihn brachten die Bundespolizeibeamten in die JVA.
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