Bad Nenndorf (ots) - (Ar.) Am Freitag, dem 02.12.2016, gegen 13.00 Uhr, wurde die Bad Nenndorfer Polizei in eine örtliche Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge gerufen.
Dort war wie spätere Ermittlungen ergaben ein 24jähriger Flüchtling, der zusammen mit seiner Frau und seinem Sohn in der Unterkunft wohnt, nach einem telefonischen Streit mit seiner Frau handgreiflich geworden. Ehefrau und Sohn befanden sich nicht vor Ort.
Dabei soll ein Küchenmesser zum Einsatz gekommen sein, womit der 24jährige eine 51jährige Mitarbeiterin des Flüchtlingsheimes bedroht haben soll. Das Messer konnte ihm jedoch durch einen weiteren 48jährigen Mitarbeiter der Unterkunft abgenommen werden. Der Mitarbeiter wurde dabei an der Hand verletzt.
Nach Ankunft der Polizei verhielt sich der Beschuldigte, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ruhig. Aufgrund der Gesamtumstände wurde der Beschuldigte auf der Polizeiwache ärztlich begutachtet und anschließend wegen möglicher Eigen- und Fremdgefährdung in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.
Gegen den Beschuldigten wurde nun ein Strafverfahren wegen Gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung eingeleitet.
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