Stuttgart (ots) - Bereits am Mittwoch, den 30. November 2016 erfolgte die Urteilsverkündigung am Amtsgericht Freiburg/Breisgau. Die Hauptbeschuldigte, eine 35-jährige nigerianische Staatsangehörige, wurde wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Zuhälterei und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern zu vier Jahren und sechs Monate Haft verurteilt. Ihre beiden Komplizinnen erhielten jeweils ein Jahr bzw. zehn Monate auf Bewährung. Ins Blickfeld der Ermittler der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Stuttgart geriet die Hauptbeschuldigte Mitte des Jahres 2015. Von Lörrach aus organisierte sie mit Hilfe von Mittelsmännern die Schleusung von zwei jungen nigerianischen Frauen von Nigeria über Libyen und Italien nach Deutschland. Die jungen Frauen sollten nach ihrer Ankunft in Deutschland unter Zwang der Prostitution zugeführt werden. Dabei wurden sie von der Beschuldigten massiv unter psychischen Druck gesetzt. Bereits im März 2016 sind mehrere Wohnungen in Baden-Baden, Lörrach, Raunheim, Augsburg und Ulm durchsucht worden. Zusätzlich eine Asylbewerberunterkunft in Stuttgart sowie ein Bordellzimmer in Frankfurt/Main. Das Ermittlungsverfahren fand jetzt seinen juristischen Abschluss in Freiburg.
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