Dortmund (ots) - Lfd. Nr.: 1561
Die am 04.12.2016 durchgeführte Obduktion des 32-jährigen Geschädigten hat ergeben, dass dieser einen Messerstich in die Schulter erlitten hat. Diese Verletzung war todesursächlich, da die Verletzung einer Vene zu einem erheblichen Blutverlust geführt hatte.
Der 22-jährige Beschuldigte hat nach seiner Festnahme angegeben, dass er sich gemeinsam mit der 23-jährigen Beschuldigten bei dem 32-Jährigen in der Wohnung aufgehalten habe. Es sei wegen einer Kleinigkeit zu einer Auseinandersetzung mit dem später Getöteten gekommen. Dieser habe mehrfach auf ihn, den Beschuldigten, eingeschlagen und trotz mehrfacher Aufforderung nicht von ihm abgelassen. Um sich hiergegen zu wehren, habe er einmal mit einem Messer auf den 32-Jährigen eingestochen, wobei er diesen nicht habe töten wollen. Er habe unmittelbar nach dem Stich noch versucht, dem Getöteten zu helfen.
Die 23-Jährige hat diese Angaben bestätigt. Sie will nach eigenen Angaben versucht haben, die beiden Männer zu trennen. Die 23-Jährige wurde aus dem Polizeigewahrsam entlassen.
Gegen den 22-Jährigen liegt ein Haftbefehl des Amtsgerichts Herford vor. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt überführt.
Die Ermittlungen dauern an.
Zuständige Staatsanwältin ist Sandra Lücke (0231-926-26121)
Vgl. hierzu Pressemeldungen lfd. Nrn. 1551 und 1558
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/3501675
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/3503009
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