Auerbach/Vogtland (ots) - Heute Vormittag kontrollierten Einsatzkräfte der gemeinsamen Fahndungsgruppe von Bundes- und Landespolizei im vogtländischen Auerbach einen 31-jährigen Mann. Gegen den derzeit wohnsitzlosen Vogtländer lag ein Haftbefehl wegen Sachbeschädigung vor. Darin war er zu einer Geldstrafe von 975 Euro verurteilt worden. Diese konnte er vor Ort nicht begleichen und musste deshalb die 75-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Hierzu verbrachten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt Zwickau. Damit ist auch eine weitere justizielle Angelegenheit vorläufig geklärt. Wegen Diebstahl bestand zu dem Mann noch eine Aufenthaltsermittlung.
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