BPOLI LUD: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Görlitz und der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf – 13 Kilogramm verbotene Pyrotechnik sichergestellt

09.12.2016 – 14:12

Görlitz (ots) - Im Rahmen durchgeführter Ermittlungen erlangte die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Kenntnis über das illegale Verbringen verbotener Pyrotechnik von der Republik Polen in die Bundesrepublik Deutschland. Als Tatverdächtige konnten fünf Jugendliche aus dem Landkreis Görlitz namhaft gemacht werden.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz ordnete das Amtsgericht Görlitz die Durchsuchungen der elterlichen Wohnungen bei den fünf beschuldigten Jugendlichen an.

Der Entschärfungsdienst der Bundespolizeidirektion Pirna unterstützte die Durchsuchungsmaßnahmen am gestrigen Abend.

Bei der Durchsuchung konnte umfangreiches Beweismaterial aufgefunden werden, die Beamten stellten insgesamt ca. 13 Kilogramm verbotene Pyrotechnik sicher.

Bei den beschlagnahmten Feuerwerkskörpern handelt es sich unter anderem um Erzeugnisse, die aufgrund der darin verwendeten Materialien und Mengen selbst mit ordnungsgemäßen Prüf- und Kennzeichen in Deutschland nur von Personen mit einer besonderen Erlaubnis, beispielsweise durch Feuerwerker, transportiert und genutzt werden dürften. In den Händen nicht qualifizierter Personen gehen von diesen Feuerwerkskörpern erhebliche Gefahren nicht nur für die Personen selbst, sondern insbesondere für unbeteiligte Dritte aus.

Der Entschärfungsdienst übernahm im Anschluss die aufgefundene Pyrotechnik lagerte diese ordnungsgemäß bei einer Firma ein, die nach Abschluss des Verfahrens mit der Vernichtung beauftragt wird. Für die Kosten, des Abtransportes, der Lagerung und der Vernichtung werden die Jugendlichen bzw. deren Erziehungsberechtigte aufkommen müssen.

Einem Erwachsenen droht bei Begehung einer derartigen Tat eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Bei Jugendlichen kommen Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz - wie zum Beispiel Auflagen oder Weisungen - in Betracht.

Die Bundespolizei warnt angesichts dieses Falles erneut ausdrücklich vor dem Kauf von nicht zugelassener Pyrotechnik. Die Herkunft und Zusammensetzung dieser pyrotechnischen Erzeugnisse sei in der Regel unklar, weshalb deren Verwendung mit "extremen Risiken" verbunden sei und zu lebensgefährlichen Verletzungen führen könne.

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