BPOLI LUD: In drei Fällen verbotene Feuerwerkskörper sichergestellt

12.12.2016 – 13:41

Görlitz (ots) - Auch am vergangenen Wochenende stellte die Bundespolizei wieder verbotene Feuerwerkskörper sicher. In diesem Zusammenhang sind in drei Fällen gegen Verdächtige im Alter von 22, 25 und 53 Jahren entsprechende Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet worden.

Der im Landkreis Wittenberg wohnhafte 22-Jährige ist am Samstag in Krauschwitz mit 21 Böllern ertappt worden. Neben der fehlenden Kennzeichnung waren diese Böller zudem den Klassen 3 bzw. 4 zuzuordnen. Für den Umgang mit Feuerwerk dieser Klassen verlangt der Gesetzgeber neben der erforderlichen Zulassungsbescheinigung den Besitz einer behördlichen Erlaubnis.

Bei dem 25-Jährigen aus der Lutherstadt Wittenberg wurden am Sonntag 59 Knallkörper gefunden. In seinem Fall erfolgte die Kontrolle in Bad Muskau.

Den größten Fund machten die Beamten schließlich bei dem 53-Jährigen. Dieser war ebenfalls am Sonntag, jedoch abermals in Krauschwitz, kontrolliert worden. Der aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz kommende Mann transportierte in diesem Moment 564 nicht zugelassene Feuerwerkskörper.

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